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Aktualisiert am 27.04.2020 - 16:24 Uhrin AnalysenLesedauer: 7 Minuten

Berufsunfähigkeitsversicherung „AU-Klausel ist stets zu empfehlen“

Dachdecker und Büroangesteller: Inveda-Chef Dirk Pappelbaum vergleicht den Einfluss von AU-Klauseln für BU-Musterkunden aus diesen zwei Berufen.
Dachdecker und Büroangesteller: Inveda-Chef Dirk Pappelbaum vergleicht den Einfluss von AU-Klauseln für BU-Musterkunden aus diesen zwei Berufen. | Foto: Rita Köhler / pixelio.de, Burst
Dirk Pappelbaum, Inveda.net

Spätestens seit der Abschaffung der gesetzlicher Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2001 ist eine private Absicherung der Arbeitskraft notwendig, um das eigene Vermögen und den Lebensstandard im Falle des dauerhaften und auch vorübergehenden Verlustes der eigenen Arbeitskraft abzusichern. Die erste Wahl fällt hier auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und sie zählt deshalb nach Angaben der Zeitschrift Capital zu den am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen. Im Jahre 2018 hatten laut dem Statistikportal Statista 14,73 Millionen Bundesbürger eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das größte Risiko bei der Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt jedoch der Zeitraum dar, den sich die jeweilige Versicherungsgesellschaft nimmt, bis nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit die monatliche Rente auch gezahlt wird. Zum einen behalten sich die Gesellschaften unterschiedliche Karenzzeiten vor, so wird die Rente beispielsweise erst sechs, zwölf, 18 oder 24 Monate nach Beginn der Berufsunfähigkeit geleistet. Ab und zu muss um die Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer vor Gericht gestritten werden und dann kann sich der Zeitraum schnell auf ungewisse Zeit erstrecken.

Lösung: Arbeitsunfähigkeitsklausel

Um diesem Problem zu entgehen, gibt es eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). Ist diese Klausel Bestandteil des BU-Vertrags, dann zahlt der Versicherer bereits dann eine BU-Rente, wenn eine ärztliche Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

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Mit der AU-Klausel leisten Berufsunfähigkeitsversicherer auch, wenn dem Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit am Ende nicht bestätigt wird, er aber bis zum Zeitpunkt der Entscheidung arbeitsunfähig war. Dieser Fall könnte beispielweise so aussehen, dass sich der Versicherungsnehmer einen schweren Bruch im Bein zugezogen hat, somit arbeitsunfähig ist und einen Antrag auf eine mögliche Berufsunfähigkeit stellt. Sollte die Heilung positiv verlaufen, würde der Versicherungsnehmer trotzdem während der Arbeitsunfähigkeit die BU-Rente erhalten. Sollte eine andauernde Berufsunfähigkeit aus der Verletzung folgen, so würde die BU-Rente weitergezahlt werden.

In dem folgenden Vergleich soll nun aufgeschlüsselt werden, welche Kostenunterschiede durch den Einbau einer AU-Klausel auf den Versicherungsnehmer zukommen. Dafür wurde der IMA (Inveda Makler Assistent), ein Maklerverwaltungsprogramm der Inveda.net, verwendet. Dieses Programm können Versicherungsmakler für die Bestandsverwaltung, Risikoanalyse und die Kundenberatung einsetzen. Uns ermöglicht es einen Vergleich zwischen 36 BU-Tarifen von 17 Versicherungsgesellschaften vorzunehmen.

Foto oben links: Rita Köhler / pixelio.de

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