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Berufsunfähigkeitsversicherung: Körperlicher Belastungstest ist unzulässig

EFL steht für „Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit“. Der zugehörige Test ist in erster Linie in sozialrechtlichen Verfahren anerkannt. Dabei werden Versicherungsnehmer unter ärztlicher Aufsicht über mehrere Stunden teilweise bis an die Leistungsgrenze belastet, um ein umfangreiches Bild von ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Im vorliegenden Fall verlangte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung derartig umfangreiche Tests von ihrer Kundin. Diese wehrte sich jedoch mit Erfolg dagegen. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 7 O 194/11) kann ein privater Berufsunfähigkeitsversicherer von seinem Versicherungsnehmer insbesondere nicht verlangen, dass sich dieser bis zur Leistungsgrenze belastet.

Bei solchen Tests könne es sogar zu einer Verschlimmerung der vorhandenen Beschwerden kommen. Im Übrigen bestünde die Gefahr, dass die Versicherung über derartig umfangreiche Tests an Informationen gelangt, die für die Beurteilung der Leistungsverpflichtung nicht erforderlich sind. Dies wäre ein Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung.

Die Versicherung konnte sich somit nicht damit durchsetzen, dass sie leistungsfrei sei, weil die Versicherungsnehmerin sich weigerte, an diesem Test teilzunehmen.

Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte, vertrat die Versicherungskundin vor dem Landgericht. Er rät: „Spätestens wenn der Betroffene bemerkt, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht oder sogar seltsame Tests verlangt, sollten sich die Kunden kompetenten Rat suchen.“

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