Berufsunfähigkeitsversicherung So begründen die BU-Versicherer ihre Absage an das Helberg-Modell
Gebäude der Swiss Life in Hannover und der Alte Leipziger Lebensversicherung in Oberursel.
Deutschlands BU-Versicherer reagieren distanziert auf den Makler-Vorschlag einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit zehnjähriger Wartezeit, bei der die Kunden keine Gesundheitsdaten angeben müssen. Darüber berichteten wir gestern mit Verweis auf die Produktpolitik der Anbieter, bei denen andere Verbesserungen in den BU-Bedingungen Priorität haben.
Heute geben wir Ihnen außerdem zwei juristisch fundierte Einschätzungen des BGH-Urteils (Aktenzeichen IV ZR 277/14) wider. Zunächst lesen Sie den Kommentar der Swiss Life:
„Vorschlag nicht realisierbar“
Eine Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung mit Wartezeit halten wir leider nicht für realisierbar. Denn ein Versicherungssystem, das auf freiwilliger Teilnahme basiert, kann nur dann funktionieren, wenn das Kollektiv in Summe „gesund“ ist, und damit aus Sicht der einzelnen versicherten Risiken unerwartet eintretende Versicherungsfälle finanzieren kann.
Der wesentliche Stellhebel, um dies sicherzustellen, ist eine Gesundheitsprüfung – eine wie auch immer geartete Wartezeit jedoch kann dies nicht leisten. So werden gesunde Menschen, die eine Berufsunfähigkeitsrente abschließen wollen, kein Interesse an einem Wartezeittarif haben. Schließlich können sie ohne jegliche Nachteile einen Versicherungsschutz wählen, der ihnen eine sofortige Deckung anbietet. Für diese Personen wäre der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung also kein Vorteil – eine zehnjährige Wartezeit hingegen ein schwerwiegender Nachteil.
„Nicht ausreichend Schutz“
Für ein Wartezeittarif ohne Gesundheitsprüfung hingegen würden sich überproportional viele Menschen interessieren, die bereits krank sind bzw. wissen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren gesundheitliche Probleme bekommen werden und darum anderweitig keinen Versicherungsschutz erhalten. Zudem zeigt auch die Erfahrung, dass eine zehnjährige Wartezeit nicht ausreichend Schutz bietet, da es leider genügend Krankheitsbilder gibt, die einen schleichenden Verlauf vorweisen.
Auch das vorgebrachte Argument, größere Kollektive sorgten für mehr Ausgleich des Risikos durch mehr Versicherte, trifft so leider nicht zu: Denn ein Kollektiv wird nicht automatisch dadurch besser, nur weil es größer wird. Wenn sich Neuzugänge überwiegend auf schlechte Risiken beschränken, was bei einem Wartezeittarif voraussichtlich der Fall sein dürfte, findet der erwünschte Risikoausgleich nicht statt.
„Sehr anfälliges Produkt“
Darum handelt es sich bei einem Wartezeittarif um ein sehr anfälliges Produkt was die Antiselektion betrifft, für das sich deshalb keine tragfähigen Rechnungsgrundlagen entwickeln lassen, so dass im schlimmsten Fall vermutlich jeder Kunde seinen eigenen Schaden selbst bezahlen müsste.
Heute geben wir Ihnen außerdem zwei juristisch fundierte Einschätzungen des BGH-Urteils (Aktenzeichen IV ZR 277/14) wider. Zunächst lesen Sie den Kommentar der Swiss Life:
„Vorschlag nicht realisierbar“
Eine Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung mit Wartezeit halten wir leider nicht für realisierbar. Denn ein Versicherungssystem, das auf freiwilliger Teilnahme basiert, kann nur dann funktionieren, wenn das Kollektiv in Summe „gesund“ ist, und damit aus Sicht der einzelnen versicherten Risiken unerwartet eintretende Versicherungsfälle finanzieren kann.
Der wesentliche Stellhebel, um dies sicherzustellen, ist eine Gesundheitsprüfung – eine wie auch immer geartete Wartezeit jedoch kann dies nicht leisten. So werden gesunde Menschen, die eine Berufsunfähigkeitsrente abschließen wollen, kein Interesse an einem Wartezeittarif haben. Schließlich können sie ohne jegliche Nachteile einen Versicherungsschutz wählen, der ihnen eine sofortige Deckung anbietet. Für diese Personen wäre der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung also kein Vorteil – eine zehnjährige Wartezeit hingegen ein schwerwiegender Nachteil.
„Nicht ausreichend Schutz“
Für ein Wartezeittarif ohne Gesundheitsprüfung hingegen würden sich überproportional viele Menschen interessieren, die bereits krank sind bzw. wissen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren gesundheitliche Probleme bekommen werden und darum anderweitig keinen Versicherungsschutz erhalten. Zudem zeigt auch die Erfahrung, dass eine zehnjährige Wartezeit nicht ausreichend Schutz bietet, da es leider genügend Krankheitsbilder gibt, die einen schleichenden Verlauf vorweisen.
Auch das vorgebrachte Argument, größere Kollektive sorgten für mehr Ausgleich des Risikos durch mehr Versicherte, trifft so leider nicht zu: Denn ein Kollektiv wird nicht automatisch dadurch besser, nur weil es größer wird. Wenn sich Neuzugänge überwiegend auf schlechte Risiken beschränken, was bei einem Wartezeittarif voraussichtlich der Fall sein dürfte, findet der erwünschte Risikoausgleich nicht statt.
„Sehr anfälliges Produkt“
Darum handelt es sich bei einem Wartezeittarif um ein sehr anfälliges Produkt was die Antiselektion betrifft, für das sich deshalb keine tragfähigen Rechnungsgrundlagen entwickeln lassen, so dass im schlimmsten Fall vermutlich jeder Kunde seinen eigenen Schaden selbst bezahlen müsste.
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