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Erschöpfter Arzt
Da er aufgrund einer Depression seinen Beruf als Neurochirurg nicht mehr ausüben konnte, reichte ein Arzt einen BU-Leistungsantrag ein und musste sehr lange warten. | Foto: Matthias Adams mit Canva
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Wie lange sollte es maximal dauern, bis ein Versicherer den Antrag eines Versicherten auf Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) genehmigt hat? Gesetzlich festgelegte Fristen gibt es hierfür nicht: Laut einer Untersuchung des Analysehauses Franke und Bornberg beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit etwa sechs Monate.

Lange Wartezeiten keine Seltenheit

Bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert es laut Studie des Analysehauses Franke und Bornberg oft noch länger. „Das liegt unter anderem an fehlenden Fachärzten und Gutachtern“, so die Studienautoren. Gutachten werden immer dann angefordert, wenn sich aus den Angaben von Antragsstellern, Ärzten oder aus weiteren Quellen kein abschließendes Urteil ableiten lässt. Dies betrifft aber nur einen kleinen Prozentsatz aller Regulierungen.

Diese Erfahrung musste zuletzt auch ein Neurochirurg machen, der an einer Depression erkrankte und dadurch berufsunfähig wurde. Nach Darstellung der Hamburger Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow, die den Arzt vertrat, blieb sein BU-Leistungsantrag zunächst über einen Zeitraum von acht Monaten unbearbeitet. Weder der Versicherte selbst noch seine rechtlichen Vertreter erhielten in dieser Zeit eine substantielle Rückmeldung von der Standard Life.

Der Fall

Der Arzt reichte seinen Leistungsantrag am 15. März 2024 bei der Standard Life Versicherung ein, die den Eingang fünf Tage später schriftlich bestätigte. Das war es dann zunächst aber auch: Danach hörte der Arzt monatelang nichts mehr von seiner Versicherung. Sechsmal verschickte der Mediziner Erinnerungsschreiben und bat die Standard Life Versicherung darin, endlich das Leistungsprüfungsverfahren zu beginnen. Doch keines dieser Schreiben wurde von der Versicherung beantwortet.

Daraufhin beauftragte der Arzt die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, die den Versicherer ebenfalls aufforderte, ihren Pflichten nachzukommen. Doch auch die Schreiben der Kanzlei blieben unbeantwortet – acht Monate lang.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Nach Auffassung des Fachanwalts Björn Thorben M. Jöhnke ist die rechtliche Situation bei BU-Leistungsanträgen klar umrissen: Der Versicherungsvertrag begründet Rechte und Pflichten auf beiden Seiten. „Nicht nur der Versicherte hat Obliegenheiten im Versicherungsfall beziehungsweise Leistungsfall, sondern selbstverständlich auch der Versicherer“, erläutert der Anwalt. Zu diesen Pflichten gehöre insbesondere die angemessene Prüfung und Bearbeitung von Leistungsanträgen in einem vertretbaren Zeitrahmen.

Nach acht Monaten ohne befriedigende Kommunikation entschied sich die Kanzlei für einen ungewöhnlichen Schritt: Sie machte den Fall öffentlich und kündigte rechtliche Schritte an. Man habe eine Klage vor dem zuständigen Landgericht in Erwägung gezogen, erklärt Jöhnke. Dazu kam es aber nicht: Standard Life regulierte den Fall und entschuldigte sich bei dem Kunden. Darüber berichtete „ Procontrazuerst. Sowohl Jöhnke als auch Standard Life bestätigten die Einigung auf Nachfrage von DAS INVESTMENT.

 

So reagiert die Standard Life

„Nach Bekanntwerden des Falles haben wir umgehend Kontakt mit dem Anwalt (...) und auch mit dem Vertriebspartner aufgenommen, der den Kunden betreut“, schildert Christian Nuschele, Vertriebschef bei Standard Life, gegenüber DAS INVESTMENT. Man habe alles in die Wege geleitet, um den Fall schnellstmöglich zu regulieren.

„Uns ist bewusst, dass die von unserer Seite verschuldete Verzögerung aus Sicht des Kunden absolut inakzeptabel war“, so Nuschele weiter. „Selbstverständlich haben wir im Nachgang auch noch einmal intensiv analysiert, in welchen Prozessschritten bei diesem Fall Fehler aufgetreten sind. Die Ergebnisse der Analyse haben wir intern besprochen und direkt die nötigen Schritte unternommen, um solche Fehler in der Zukunft zu vermeiden.“

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