Ombudsmann für Versicherungen Beschwerden über Vermittler gehen nach Sondereffekt wieder zurück
Die Zahl der Beschwerden gegen Versicherungsvermittler ist im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Sie sank von 677 auf 444 und damit um 34,4 Prozent. 331 dieser Beschwerden wurden als zulässig anerkannt. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht 2022 des Ombudsmanns für Versicherungen, Dr. Wilhelm Schluckebier, hervor. Die Verbraucherschlichtungsstelle behandelt seit über 20 Jahren Beschwerden aus allen Versicherungssparten, ausgenommen der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Insgesamt bearbeitete der Versicherungsombudsmann 2022.
Der im Jahr zuvor für eine drastische Steigerung von über 127 Prozent verantwortliche Beschwerdekomplex beschäftigte den Ombudsmann nach eigener Aussage auch 2022, die Anzahl der Fälle verringerte sich aber. Hintergrund ist der Fall einer konfliktbehafteten Umdeckung von Verträgen in der Gebäude- und Hausratsparte durch ein großes Vermittlerunternehmen. In deren Folge waren Kunden Beiträge zu gleich zwei Verträgen abverlangt wurden, da der Versicherer die durch den Vermittler erfolgte Kündigung der bei ihm bestehenden Altverträge für unwirksam erachtete.
Eine Umdeckung führte zu hunderten Beschwerden
Schluckebier gab an, dass dieser Fall zu hunderten Beschwerden geführt habe. Kurzum: Ein Sondereffekt, der die Statistik verzerrt. In den Jahren zuvor wies die Statistik recht konstante Fallzahlen bei den Vermittlerbeschwerden aus und das auf sehr niedrigem Niveau. Denn von der Gesamtzahl der Fälle betrifft diese Gruppe gerade einmal 2,8 Prozent. 2022 bearbeitete der Versicherungsombudsmann insgesamt 15.907 Beschwerden, 13,3 Prozent weniger als 2021. 11.898 waren laut Schluckebier zulässig.
Hallo, Herr Kaiser!
Vermittlerverbände sehen Berufsstand gestärkt
Zum Rückgang im Berichtsjahr 2022 sagt der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz: „Das ist eine äußerst begrüßenswerte Entwicklung. Es zeigt, dass unser Berufsstand fair, vertrauensvoll und kundenorientiert arbeitet.“ Zu einer ähnlichen Bewertung kommt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Aus seiner Arbeit als Rechtsanwalt kenne er den Wert der Arbeit der Schlichtungsstelle. „Sie hat sich bewährt. Wir empfehlen Klienten immer wieder, sich an den Ombudsmann zu wenden, zum Beispiel im Fall einer fehlenden Rechtsschutzversicherung.“
Einziges Manko des Jahresberichts ist aus seiner Sicht, dass es keine separat ausgewiesenen Zahlen für die berechtigten Beschwerden gegen Versicherungsmakler gibt, die Zielgruppe des AfW. Die liege im einstelligen Bereich, so seine Überzeugung. Bei diesen Zahlen lautet der Kommentar von Wirth in Richtung der Kritiker der Branche und den politischen Regulierungsbemühungen: „Wo ist das Systemversagen? Die Kunden sind offensichtlich zufrieden.“ In die gleiche Kerbe schlägt auch Heinz: „Bei diesen Zahlen im Nanobereich wirkt die von der EU ausgehende Infragestellung unseres Provisionssystems absurder denn je.“ Die Qualität der Beratung hänge eindeutig nicht von der Form der Vergütung ab.