Bestandsübertragung Wie Makler ihren Bestand aufwerten können
Ralf W. Barth. Foto: VSAV
Käufer von Kundenbeständen prüfen genau, was ihnen Makler anbieten. Um den Kaufpreis festzusetzen, sehen sie sich allerdings nicht nur die Bestände an, sondern auch die Risiken, die eine Übernahme mit sich bringen könnte, meint Ralf Werner Barth vom Maklerunternehmen Conav in einem Gastbeitrag des Online-Portals versicherungsjournal.de.
Deshalb sollten Verkäufer die Risiken in ihren Beständen klein halten, so Barth weiter. Als Risiko seien beispielsweise nicht kalkulierte und nicht versicherte Schadenfälle aus der Vergangenheit einzuordnen. Jedes zusätzliche Risiko lasse den Unternehmenswert schrumpfen oder gar zur Fehlinvestition werden. Ein Verkauf könnte dadurch unmöglich werden.
Um erfolgreich verkaufen zu können, müssten Makler den Verkauf im Vorfeld genau planen. So sind Fragen nach der Zielgruppe, dem rechtlichen Rahmen, den mit dem Verkauf verbundenen Kosten, dem Verkaufszeitpunkt und der Übergabe beziehungsweise Übergangsphase zu klären. Auch auf einen Anwalt sollten Verkäufer nicht verzichten.
Barth weist zudem darauf hin: „Auch ist sicherzustellen, dass die Bestandskunden in ihrem Maklerauftrag einer Weitergabe ihrer Kundendaten an einen späteren Verkäufer zugestimmt haben.“ Haben Kunden nicht zugestimmt, darf der Makler ihre Verträge nicht weitergeben.
Auch die Zahlung des Verkaufspreises könne laut Barth Tücken aufweisen. Lässt sich der Verkäufer auf eine Ratenzahlung ein, müsse ihm klar sein, dass der Käufer die noch ausstehenden Zahlungen vielleicht irgendwann nicht mehr leisten will. Diese Gefahr bestehe oft bei professionellen Aufkäufern und im Falle einer Insolvenz des Käufers.
Deshalb sollten Verkäufer die Risiken in ihren Beständen klein halten, so Barth weiter. Als Risiko seien beispielsweise nicht kalkulierte und nicht versicherte Schadenfälle aus der Vergangenheit einzuordnen. Jedes zusätzliche Risiko lasse den Unternehmenswert schrumpfen oder gar zur Fehlinvestition werden. Ein Verkauf könnte dadurch unmöglich werden.
Um erfolgreich verkaufen zu können, müssten Makler den Verkauf im Vorfeld genau planen. So sind Fragen nach der Zielgruppe, dem rechtlichen Rahmen, den mit dem Verkauf verbundenen Kosten, dem Verkaufszeitpunkt und der Übergabe beziehungsweise Übergangsphase zu klären. Auch auf einen Anwalt sollten Verkäufer nicht verzichten.
Barth weist zudem darauf hin: „Auch ist sicherzustellen, dass die Bestandskunden in ihrem Maklerauftrag einer Weitergabe ihrer Kundendaten an einen späteren Verkäufer zugestimmt haben.“ Haben Kunden nicht zugestimmt, darf der Makler ihre Verträge nicht weitergeben.
Auch die Zahlung des Verkaufspreises könne laut Barth Tücken aufweisen. Lässt sich der Verkäufer auf eine Ratenzahlung ein, müsse ihm klar sein, dass der Käufer die noch ausstehenden Zahlungen vielleicht irgendwann nicht mehr leisten will. Diese Gefahr bestehe oft bei professionellen Aufkäufern und im Falle einer Insolvenz des Käufers.
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