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Was passiert im Notfall mit dem Bestand? „Wir raten jedem Makler zum Probesterben“

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Wie sieht denn der Worst Case aus?

Grimm: Der schlimmste Fall dürfte sicherlich der sein, wenn nach einem Todesfall nicht nur das Unternehmen komplett untergegangen ist, sondern aufgrund von angeblichen Fehlberatungen Schadenersatzklagen gegen den Rechtsnachfolger, also in der Regel die Erbengemeinschaft, angestrengt werden und die Berufshaftpflicht des verstorbenen Maklern die Leistung verweigert, weil sich der Makler angeblich außerhalb der Deckung bewegt hat. Das kann dazu führen, dass die Erben mit ihrem kompletten Privatvermögen haften und deshalb das komplette Erbe ablehnen müssen (also auch das vererbte Elternhaus und sonstige Vermögen), um sich gegen diese Schadenersatzforderungen wirksam zu schützen. Zwar gäbe es noch die Möglichkeit, sich über eine Erbinsolvenz zu retten – aber eben auch nur in bestimmten Fristen. Und das ist keineswegs nur ein hypothetisches Risiko. Erst letztes Jahr hatten wir einen Fall, bei dem die Erben genau vor der Frage gestanden haben, ob sie das Erbe annehmen sollten oder nicht.

Gibt es einen aus Ihrer Sicht idealen Weg, für Erkrankung oder Tod des Maklers vorzusorgen?

Den einen idealen Weg gibt es sicherlich nicht. Alle Lösungen haben Vor- und Nachteile, die nach den persönlichen Präferenzen - und denen des beratenden Rechtsanwalts - abzuwägen sind. Nur eines ist sicher: Keine Vorsorge zu betreiben hat ausschließlich Nachteile. Wir selbst beispielsweise bieten für solche Fälle eine treuhänderische Absicherung des Unternehmens an – das ist immer dann von Vorteil, wenn man im familiären Umfeld keine sachkundigen Personen hat oder die eigenen Angehörigen in einer solchen Krise nicht mit der Verantwortung für das Unternehmen überfordern will. Auch bei schwierigen Familienkonstellationen oder unklaren Erbsituationen kann eine solche Treuhandlösung die Situation vereinfachen.

Was bedeutet es für Bestandsübergänge, wenn ein Makler unter einem Haftungsdach arbeitet?

Bei einem Haftungsdach macht der Makler im Prinzip das Geschäft für das Haftungsdach und nicht für sich selbst. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, ob es überhaupt übertragbare oder vererbbare Ansprüche gibt. Da muss man seine Verträge mit dem Haftungsdach genau prüfen.

Kann ein Makler nicht einfach eine GmbH gründen und ist dann alle Notfall-Sorgen los?

Es gibt keine Lösung, bei der man alle Sorgen los ist. Aber zumindest der mandatierte Anwalt und der Notar freuen sich über eine GmbH-Gründung auf jeden Fall. Gerade bei einer GmbH-Gründung muss das Unternehmen auch organisatorisch gegen eine Notlage abgesichert werden. Unter anderem müssen Personen für die Gesellschaften vollumfänglich handeln oder zumindest eine Gesellschaftersammlung abhalten können, die auch die erforderlichen Beschlüsse treffen kann. Gibt es keine Vollmachten, muss man ein Betreuungsverfahren anstrengen oder – im Todesfall – die Erbengemeinschaft auf eine einstimmige Linie bringen. Das gelingt nicht in allen Fällen. Wir raten deshalb jedem Makler zum „Probesterben“.

Erläutern Sie das mal bitte.

Darunter verstehen wir, dass der Makler zusammen mit einem sachkundigen Berater und mit einem Fachanwalt für Erbrecht durchspielt, was konkret passieren wird, wenn es zum Fall der Fälle kommen sollte. Sowohl im Todesfall als auch bei unerwartet eintretender Geschäftsunfähigkeit. Im Anschluss sollten die vorhandenen Regelungen korrigiert oder angepasst werden. Wer übrigens eine GmbH gründet, nur um sich gegen den Todesfall abzusichern, sollte genau überlegen, ob das wirklich eine gute Idee ist. Der Kauf einer GmbH kann durch den Käufer in der Regel steuerlich nicht abgeschrieben werden. Er wird deshalb deutlich weniger für das Unternehmen bezahlen, als wenn er dasselbe Unternehmen aus einer Einzelunternehmung oder Personengesellschaft heraus kaufen würde. Da in den meisten Fällen das Unternehmen nicht wegen eines Todesfalls, sondern regulär übergeben wird, führt die Umwandlung in eine GmbH also dazu, dass sich der Makler für die meisten anderen Nachfolgeszenarien wirtschaftlich deutlich schlechter stellt. Es ist eben immer ein Abwägen verschiedener Kriterien.

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