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Besteuerung von Zeitwertkonten bleibt vorerst unklar

Quelle: Fotolia
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Das BMF gab jetzt aber bekannt, dass die Veröffentlichung noch eine Weile dauern wird. Grund ist, dass die Spitzenverbände der Sozialversicherung sich erst noch mit dem BMF darüber austauschen wollen. Bereits jetzt informierte das BMF aber darüber, dass die Zeitwertkonten von „Organen einer Körperschaft“, also beispielsweise Mitgliedern des Vorstands und Geschäftsführern, steuerlich künftig nicht mehr anerkannt werden. Sobald der Arbeitslohn also auf das Konto fließt, muss es versteuert werden Ausgenommen sind Zeitwertkonten, die bis zum 31. Januar 2009 eingerichtet werden und die nach alten Bestimmungen noch anerkannt worden wären. Bei ihnen werden die Zuflüsse, die bis zum 31. Januar aufs Konto gewandert sind, weiterhin erst bei der Auszahlung besteuert. Auf ein Zeitwertkonto können Arbeitnehmer Überstunden, Weihnachtsgeld oder Teile ihres Gehalts einzahlen. Das Guthaben legt der Arbeitgeber zusammen mit einer Bank, einer Fondsgesellschaft oder einer Versicherung am Kapitalmarkt an. Will der Mitarbeiter früher in Rente gehen oder ein Jahr Arbeitspause einlegen, bezieht er in dieser Zeit sein volles Gehalt von diesem Konto weiter.

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