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Aktualisiert am 27.10.2023 - 14:29 Uhrin VersicherungenLesedauer: 7 Minuten

Betriebliche Altersversorgung Diese Rendite bieten Betriebsrenten ohne Rundumschutz

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 „Klassische Vorsorgeverträge befinden sich aktuell im Zangengriff: Die Niedrigzinsen treiben die Kosten für die Finanzierung nach oben, während die Inflation die Leistung aufzehrt“, sagt auch Friedemann Lucius vom Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS). Sobald eine bAV-Rente in bestimmter Höhe garantiert werde, schlage die Logik mit voller Härte zu: „Da weder die zugesagte Leistung nachträglich gekürzt noch der dafür vereinbarte Beitrag in Laufe der Zeit erhöht werden kann, muss der Beitrag mit erheblichen Sicherheiten kalkuliert werden, was ihn in die Höhe treibt.“ Zusätzlich verlange das Aufsichtsrecht, dass die Verpflichtungen jede Sekunde während des jahrzehntelangen Vertragsverhältnisses mit Vermögen bedeckt sein müssten. „Deshalb müssen die Beiträge schwankungs- und damit renditearm in meist festverzinsliche Anlagen investiert werden“, erklärt Lucius.

BAV in Zins-und Inflationsfalle

Doch: „Ein Entkommen aus der Zins- und Inflationsfalle ist möglich, wenn sich die Kraft der Kapitalmärkte in geeigneter Weise entfalten kann.“ Dafür brauche es laut Lucius allerdings nichts weniger als einen Kulturwandel in der bAV. „Die altbekannte versicherungsförmige Nominalgarantie kann bei insgesamt negativer Realverzinsung die Wertstabilität der eingezahlten Beiträge nicht mehr gewährleisten.“ Somit könne die bAV keinen nennenswerten Anteil dazu beitragen, den Lebensstandard der Menschen im Alter zu sichern. 

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Stattdessen müssten die Beiträge „renditeorientiert vor allem in Sachwerte angelegt und die Leistungen entsprechend der Wertentwicklung dynamisiert werden“, steht für Lucius fest. Das gehe derzeit am besten mit der beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ). Anders als bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) sieht sie nämlich keinen Erhalt der eingezahlten Beiträge vor.

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Der Anbieter einer BOLZ muss lediglich die zugesagten bAV-Beiträge in eine garantierte Mindestleistung umwandeln, die unter dem rechnerischen Beitragserhalt liegen kann. Diese höhere Unsicherheit für den Kunden bietet laut Lucius aber enorme Chancen: „Je niedriger die garantierte Mindestleistung ausfällt, desto mehr Mittel können mit einer entsprechend höheren Renditeerwartung angelegt werden und desto höher sind potenziell die über die Garantieleistung hinausgehenden Leistungen – bei gleichzeitig steigenden Schwankungsrisiken.“

Dass diesen Reformbemühungen jetzt aber der politische Rückenwind ausgehen könnte, zeigte sich zum Ende des diesjährigen Aba-Kongresses: Die reine Beitragszusage sei ein „Meilenstein auf dem Weg zu generationengerechteren Betriebsrenten“ und dürfe jetzt nicht ausgebremst werden. Anlass zu dieser Sorge gibt Co-Chef Jargstorff die Diskussion um einen deutschen Staatsfonds für die Altersvorsorge. Dieser sei „rudimentär, schöngerechnet und wettbewerbsrechtlich bedenklich“ und drohe nun, das Sozialpartnermodell zu „torpedieren“.

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