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Betriebliche Altersversorgung bAV-Verband: „Vermittler und Makler müssen umdenken“

Von Lesedauer: 3 Minuten
Neue Arbeitsformen sind auch für viele Vermittler und Makler zukünftig angesagt.
Neue Arbeitsformen sind auch für viele Vermittler und Makler zukünftig angesagt. | Foto: rawpixel.com
Manfred Baier, Bundesverband pdUK

Wenn das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Anfang Juli auch den Bundesrat passiert haben wird, dann stehe aus Sicht des Bundesverbandes pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. die Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor einem tiefgreifenden Umbruch. Der Markt und die Möglichkeiten für Vermittler und Makler werden sehr viel enger. Denn die Hoheit über die bAV wird künftig hauptsächlich bei den Tarifparteien liegen.

Gleichzeitig sind versicherungsbasierte Lösungen in Zeiten von Niedrig- oder Nullzinsen dadurch noch unattraktiver geworden, dass nun auch regelmäßig noch eine haftungsfreie Zielrente in der bAV möglich ist und die Versicherungen keine mit Garantien unterlegten Produkte mehr ausgeben dürfen. Höhere Risiken sind damit auf die Arbeitnehmerschaft abgewälzt. Unser Verband schätzt, dass vor diesem Hintergrund einige tausend bAV-Vermittler und Makler massive wirtschaftliche Einbußen werden hinnehmen müssen.

bAV-Lösungen auf Versicherungsbasis

Zwar wären durch die neue Gesetzgebung einige Einstiegshürden für Unternehmen abgesenkt, der Zugang zu Versicherungslösungen aber wird den bAV-Vermittlern und Maklern nach unserer Meinung eingeschränkt: Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die klassische Zielgruppe von bAV-Vermittlern und Maklern, sind die neuen Bestimmungen nur gültig, wenn sie sich den jeweiligen Vereinbarungen der Tarifpartner anschließen. Dazu zählt auch, dass Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von mindestens 15 Prozent des Vorsorgebeitrages anfallen.

Ob sich die KMU bei dieser Hürde vorgegeben Gewerkschaftsstrukturen und bAV-Angeboten anschließen, ist eher fraglich. Ein verantwortungsvoller Unternehmer wird seinen Mitarbeitenden eine betriebliche Altersvorsorge guten Gewissens nur anbieten, wenn für sie eine klare, sichere und fest kalkulierbare Leistung gegeben ist, die auch für den Unternehmer selbst betriebswirtschaftlich und finanzwirtschaftlich interessant ist. Nur dort liegen noch Zukunftspotentiale für bAV-Berater. Bezüglich der Leistung Risiken auf Mitarbeiter abzuwälzen und den Mitarbeiter im Unklaren zu lassen motiviert niemanden.

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Pauschaldotierte U-Kassen

Die Anbieter von bAV-Konzepten mit pauschaldotierten Unterstützungskassen stellen bereits jetzt deutlich vermehrte Anfragen seitens der Arbeitgeber fest. Unser Verband wertet dies als Indiz dafür, dass sich Unternehmen zunehmend von Versicherungen abwenden und nach höherverzinslichen und vergleichsweise sicheren Alternativen suchen. Zudem ist die Einrichtung pauschaldotierter U-Kassen regelmäßig auch unabhängig von den Vereinbarungen der Tarifpartner möglich.

Vermittler und Makler müssen deshalb umdenken und könnten beispielsweise auf Honorarbasis vermehrt Beratungsdienstleistungen rund um die bAV anbieten. Das bedeutet Abkehr vom Verkauf und Hinwendung zu einer hochqualifizierten Beratung. Um nicht Gefahr zu laufen, auch unerlaubte Rechtsberatung durchzuführen, ist eine anwaltliche Kooperation unerlässlich. Dies ist die klassische Kombination bei pauschaldotierten Unterstützungskassen, die solcherart Strukturen bereits vorhalten.

Die pauschaldotierte U-Kasse ist der älteste bAV-Durchführungsweg und in der Großindustrie relativ weit verbreitet. Im Mittelstand werden die bAV-Beiträge größtenteils im Unternehmen angelegt, sie verzinsen sich also vom ersten Euro an. Die U-Kassen bergen diverse steuerliche aber vor allem wirtschaftliche Vorteile gegenüber Versicherungslösungen. Die Zusagen sind über den Pensionssicherungsverein (PSVaG) der Deutschen Wirtschaft abgesichert.

Über den Autor

Manfred Baier ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Vorstandsvorsitzender des Vereins Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg.

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