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Betriebliche Altersversorgung „Das Nachfinanzierungsrisiko bei der Direktzusage wird oft überschätzt“

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Umfangreiche Simulationsrechnungen zeigen, dass eine in Aussicht gestellte Versorgungsleistung oberhalb der garantierten Mindestniveaus, auch als „Zielrente“ bezeichnet, mit den richtigen Steuerungsmechanismen mit hoher Sicherheit auch tatsächlich erreichbar ist.

Entscheidend hierbei sind die sogenannten Risikopuffer, die eigens für Systeme der reinen Beitragszusage entwickelt wurden und die sich auch bei Direktzusagen nutzen lassen. Vereinfacht gesagt wird dabei in guten Jahren ein Kapitalpuffer aufgebaut, der dann zur Verfügung steht, um die geringeren Erträge in den schlechteren Jahren auszugleichen. So werden die Kapitalerträge im Zeitablauf geglättet und die in Aussicht gestellten Leistungen werden stabiler, ohne dass das garantierte Mindestniveau unterschritten wird.

Kapitalanlage rückt in den Fokus

Unabhängig davon, ob ein Unternehmen sich für die reine Beitragszusage entscheidet oder an der Direktzusage festhält, ist es auch im aktuellen Marktumfeld grundsätzlich möglich, das Geld so anzulegen, dass die Arbeitnehmer am Ende die in Aussicht gestellten Leistungen, mindestens aber Leistungen auf dem garantierten Niveau erhalten.

Mit anderen Worten: Unternehmen sind grundsätzlich in der Lage, das gewünschte Ergebnis zu erzielen und ihr Risiko, Mittel nachschießen zu müssen, auf ein Minimum zu reduzieren. Es kommt dann vor allem darauf an, die Anlagestrategie auf der einen Seite und die Leistungsverpflichtungen auf der anderen Seite aufeinander abzustimmen.

Anders als bei versicherungsförmigen Zusagen, bei der die strengen aufsichtsrechtlichen Bedeckungsvorschriften die Versicherer zu einer konservativen, also risikoarmen, aber auch renditeschwachen Geldanlage zwingen, genießen Unternehmen bei Zielrentenzusagen, die mittels geeigneter Asset-Liability-Steuerung optimiert werden, deutlich mehr Freiheiten und können nachhaltig höhere Renditen erwirtschaften.

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