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Betriebliche Altersversorgung Das sind die Knackpunkte der europaweiten bAV

Der bAV-Verbreitungsgrad ist vor allem im Mittelstand noch ausbaufähig.
Der bAV-Verbreitungsgrad ist vor allem im Mittelstand noch ausbaufähig. | Foto: Pixabay
Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der der auf Lösungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) spezialisierten Longial GmbH aus Düsseldorf

Private Altersvorsorge mit PEPP

Nach Vorarbeit der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA („European Insurance and Occupational Pensions Authority“) hat die EU-Kommission am 29. Juni einen legislativen Vorschlag für das europaweite, private Altersvorsorgeprodukt PEPP vorgelegt. PEPP steht für „Pan European Personal Pension Product“.

Ziel ist es, die private Altersvorsorge mit einer EU-weit einheitlichen Lösung attraktiver zu gestalten. Jedes Vorsorgeprodukt soll fünf verschiedene Anlageoptionen bieten. Diese reichen von einem sehr geringen Anlagerisiko bis hin zu einer risikoreichen, aber mehr Rendite versprechenden Anlagenstrategie.

bAV bald ohne Grenzen?

Die Lösungen werden grenzüberschreitend angeboten. Das heißt für die EU-Bürger: Wer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zieht, kann seine Europa-Rente mitnehmen. Daher empfiehlt die EU-Kommission auch, PEPP dieselben steuerlichen Vergünstigungen zukommen zu lassen wie den nationalen Altersvorsorgeprodukten – selbst wenn die europäische Variante die nationalen Anforderungen für Altersvorsorgelösungen nicht erfüllt.

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Vertriebskosten sollen aufgrund eines Online-Vertriebs nahezu entfallen. Die Vielfalt der Produkte soll eine breite Palette an Anbietern mit entsprechendem Wettbewerb untereinander gewährleisten, darunter Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, (staatliche) Pensionseinrichtungen und Versorgungskassen. Zudem ist geplant, dem Arbeitnehmer alle fünf Jahre einen kostenlosen Wechsel des Anbieters, der Anlageoption und sogar der Auszahlungsmodalität (Rente, Einmalzahlung, eine Kombination davon oder regelmäßige Entnahmen) zu gewährleisten.

Kritik und Fragen zu PEPP

Der nun vorgelegte Vorschlag basiert auf den seit 2014 von EIOPA ausgearbeiteten, mit der Fachwelt diskutierten und 2016 vorgelegten Grundlagen der EIOPA. Gerade aus den in der Altersversorgung bereits gut entwickelten Ländern – wie etwa Deutschland, Niederlande und Schweden – wird seit den ersten Informationen zu PEPP deutliche Kritik an den Plänen geäußert.

Wir begrüßen zwar die Bemühungen der Kommission, das Bewusstsein für eine Altersvorsorge zu wecken und gleichzeitig eine europäische Lösung anzubieten, die auch die Kapitalmarktunion stärkt. Gleichzeitig gilt zu bedenken: „Aus deutscher Sicht bedarf es sicher keiner EU-weiten ‚Second-regime‘-Lösung. Das Angebot an Altersvorsorgelösungen und auch die Verbreitung in der Bevölkerung ist in Deutschland auf einem im Vergleich zur EU überdurchschnittlichen Niveau.

Eine weitere Verbreitung und eine Stärkung der Altersvorsorge sind auch mit den nationalen Lösungen zu schaffen. Aber der Aufbau grenzüberschreitender Lösungen, die eine Mitnahme von einem in das andere Mitgliedsland ermöglichen – oder wenigstens vereinfachen – ist wichtig und zu unterstützen. Der Auf- beziehungsweise Ausbau einer Kapitalmarktunion ist angesichts der anhaltenden Niedrigzinspolitik der EZB und der wachsenden Herausforderungen bei Infrastruktur und Demographie in den einzelnen Ländern von elementarer Bedeutung.

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