„Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein immer wichtigeres Standbein, um den Ruhestand finanziell abzusichern“, erklärt die Signal-Iduna-Gruppe in einem Blog-Beitrag. „Sie ist auch unter Renditegesichtspunkten fast unschlagbar.“ Das hat viel mit der staatlichen Förderung der privaten Produkte zu tun: Alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Lohns oder Gehalts in Beiträge zu einer bAV umzuwandeln. Diese Zahlungen sind bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei

Die BBG entwickelt sich im Gleichklang mit den Bruttoverdiensten. Da diese 2023 im Vergleich zu 2022 gestiegen sind, steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze in diesem Jahr: in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro im Monat (2023: 7.100/Monat), in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat (2023: 7.300 Euro/Monat). Nur bis zu diesem maximalen Bruttoeinkommen werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 18,6 Prozent fällig, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte tragen. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist damit für beide Parteien beitragsfrei. 

Rechengrößen seit 1. Januar 2024: 

Beitragsbemessungsgrenze in der
allgemeinen Rentenversicherung
West
Ost
2023 7.300 Euro / Monat  7.100 Euro / Monat
2024 7.550 Euro / Monat  7.450 Euro / Monat
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Damit sparen auch Arbeitnehmer, die eine bAV über Entgeltumwandlung finanzieren, mehr Steuern und Sozialabgaben: Die 4-Prozent-Grenze steigt von 292 auf 302 Euro im Monat in den westdeutschen Bundesländern beziehungsweise von 284 auf 298 Euro in den ostdeutschen. Die steuer- und sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung ist damit um 120 Euro pro Jahr (Westen) beziehungsweise 168 Euro pro Jahr (Osten) gestiegen. 

 

Außerdem sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn sie Teile ihres Lohns oder Gehaltes in eine bAV umwandeln. Dieser Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Mit Erhöhung der BBG ist auch der maximale Zuschuss 2024 gestiegen: von 1.095 auf 1.132,50 Euro pro Monat (Westen) beziehungsweise von 1.065 auf 1.117,50 Euro pro Monat (Osten).