Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Betriebliche Altersversorgung Versicherer schaffen GKV-Freibetrag erst Mitte 2020

Von in AltersvorsorgeLesedauer: 2 Minuten
Senioren mit Blutzuckermessgerät: Ab 2020 zahlen Betriebsrentner erst ab 159,25 Euro den allgemeinen GKV-Beitragssatz von 14,6 Prozent plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent.
Senioren mit Blutzuckermessgerät: Ab 2020 zahlen Betriebsrentner erst ab 159,25 Euro den allgemeinen GKV-Beitragssatz von 14,6 Prozent plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent. | Foto: Erwin Lorenzen / pixelio.de
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt in einer aktuell veröffentlichten Stellungnahme, dass für Betriebsrentner schon bald ein Freibetrag bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten soll. Die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro entfällt dann laut den Gesetzesplänen, die jetzt der Bundestag verabschiedet hat.

Demnach müssen gesetzlich pflichtkrankenversicherte Empfänger von Betriebsrenten unterhalb der Grenze von 159,25 Euro ab dem kommenden Jahr keine GKV-Beiträge mehr zu zahlen. Doch auch für alle anderen sinke der Kassenbeitrag: Rund 60 Prozent der Betroffenen zahlen künftig maximal die Hälfte des bisherigen GKV-Beitrags. Wer eine hohe Betriebsrente erhält, werde um 300 Euro jährlich entlastet.

Betriebsrentner entlastet

„Der neue Freibetrag entlastet viele Betriebsrentner spürbar“, heißt es hierzu vom GDV. Der vorgelegte Gesetzentwurf sei ein „austarierter Kompromiss, um Betriebsrentner zu entlasten und zugleich die Finanzierungsbasis der GKV zu erhalten – auch wenn grundsätzlich die Rückkehr zum halben Beitragssatz wie vor dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 (GMG) wünschenswert gewesen wäre.“

Bereits mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) seien „zahlreiche wirkungsvolle Maßnahmen zur besseren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) umgesetzt“ worden. Der vorgesehene GKV-Freibetrag ist laut GDV ein weiterer Schritt, um „Verbreitungshemmnisse abzubauen und gerade auch Menschen mit geringeren Einkommen zu motivieren, ergänzend für das Alter vorzusorgen.“

Frühestens Mitte 2020

„So positiv die schnelle Einführung bereits ab dem 1. Januar 2020 sozialpolitisch ist, so herausfordernd ist die technische Umsetzung – sowohl für die Versorgungsträger als Zahlstellen als auch für die gesetzlichen Krankenkassen im elektronischen Zahlstellenmeldeverfahren“, heißt es allerdings einschränkend weiter. Die technischen Abläufe könnten frühestens Mitte 2020 stabil umgesetzt werden.

„Alle Beteiligten müssen sich daher gegebenenfalls darauf einstellen, dass der Freibetrag entsprechend mit leichter Verzögerung, dann aber selbstredend rückwirkend greift“, warnt der GDV vor Enttäuschungen beim Blick aufs Konto zum Jahreswechsel. Laut GDV solle das Bundesgesundheitsministerium beziehungsweise der GKV-Spitzenverband die verzögerte Umsetzung „frühzeitig kommunikativ begleiten“.

Erbe aus dem Jahr 2004

Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück: Um die gesetzlichen Krankenkassen zu stärken, wurden Betriebsrenten ab einer bestimmten Höhe belastet. Die bAV-Empfänger zahlen den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung seitdem nicht nur in der Ansparphase während ihres Erwerbslebens, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion