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in LebensversicherungLesedauer: 2 Minuten

Doppel-Verbeitragung in der bAV „Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will Betriebsrentner zügig entlasten. Bereits im nächsten Jahr sollen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung geringere Beiträge an ihre Krankenkassen zahlen. Dazu hat der CDU-Politiker den Fraktionen jetzt eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Demnach soll die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro abgeschafft werden. Beim Berechnen der Kassenbeiträge gilt ab Januar stattdessen ein sogenannter Freibetrag von 159 Euro. Das heißt: Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müssen keine mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werden Beiträge fällig.

Wer 2020 zum Beispiel monatlich 169 Euro Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf 10 Euro Kassenbeiträge. Das sind bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel fiel der Kassenbeitrag auf die gesamte Höhe der Betriebsrente an. 

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„Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein“, kommentiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Vorhaben. „Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig um.“ Profitieren dürften von der Reform insbesondere Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten.

Aber auch alle anderen Betriebsrentner hätten etwas davon, betont Spahn weiter: „Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet.“

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