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Betriebliche Altersvorsorge Diese Kritik üben Experten an der Nahles-Rente

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift „Allocate“ wurde uns freundlicherweise von Universal-Investment zur Verfügung gestellt.

Schon im Januar 2015 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein „Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vor. Ziel war die Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Denn laut Ministerium haben zwar rund 60 Prozent aller Arbeitnehmer bAV-Ansprüche, diese entfallen aber nur selten auf Beschäftigte kleinerer Firmen oder auf Geringverdiener.

„Nahles-Rente“ soll bAV stärken

Der BMAS-Entwurf sah deshalb vor, dass KMU durch verpflichtende Tarifverträge ihren Mitarbeitern Betriebsrenten anbieten. Die Versorgungsverpflichtung läge bei gemeinsamen Versorgungseinrichtungen der Tarifparteien, die Mitglied des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) wären. Arbeitgeber wären dem Modell nach durch reine Beitragszusagen komplett von der Haftung befreit („pay and forget“). Dieses Konzept war von Anfang an umstritten.

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) etwa kritisierte, dass die Sozialpartner damit nicht genügend Anreize bekämen, Arbeitnehmer über den Betrieb abzusichern. Das Engagement für die bAV werde nicht wachsen, wenn die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu komplex sind und Arbeitnehmern drohe, im Nettosparen zu landen oder ersparte Renten an die Grundsicherung zu verlieren.

Im April 2016 wurden schließlich Gutachten veröffentlicht, die Besserung bringen sollten: Das Bundesfinanzministerium (BMF) wollte die Optimierung der steuerrechtlichen bAV-Förderung klären lassen, das BMAS suchte Vorschläge für eine mögliche Weiterentwicklung ihres Sozialpartnermodells.

Nachbesserung gefordert

Die vom BMAS beauftragten Gutachter, Peter Hanau und Marco Arteaga, gestehen dem Nahles-Konzept zwar zu, die Komplexität in der bAV beenden und Unternehmen eine einfache und kostengünstige Lösung anbieten zu können. Allerdings werden Verbesserungen angemahnt, vor allem ein Optionssystem („Opting-out“) und staatliche Zulagen für Geringverdiener.

Kritisch wird die Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der Rentenphase und die Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung gesehen. Der für das BMF tätige Gutachter Dirk Kiesewetter fordert unter anderem eine Zuschusspflicht des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung und eine Steuervergünstigung für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern.