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Betriebliche Altersvorsorge Diese Kritik üben Experten an der Nahles-Rente

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Die aba sieht die Gutachten grundsätzlich positiv, sie bringen Bewegung in die festgefahrene Reformdiskussion. „Die allgemeine Richtung stimmt“, sagt Klaus Stiefermann: „Statt Individualisierung muss der kollektive Ansatz gestärkt werden, um Kosten zu reduzieren.“

Damit die Vereinfachung der bAV in den KMU ankommt, müsse der Zwang zur Kombination von Durchführungswegen der Vergangenheit angehören. Der entscheidende Punkt sei aber das Steuerregime. „Die im BMF-Gutachten vorgeschlagene Dotierung von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) statt bisher 4 Prozent gäbe Sicherheit für neue Modelle“, erklärt der aba-Geschäftsführer. Einführung einer Lebenszeitdotierung Genauso wichtig sei eine Lebenszeitdotierung, um Gerechtigkeitslücken bei der Förderung von Arbeitnehmern mit unterbrochener oder bildungsbedingt kürzerer Erwerbsbiografie zu schließen.

Auch Heiko Gradehandt glaubt, dass der Staat für eine bAV-Ausdehnung Anreize schaffen muss. „Gerade bei Geringverdienern werden wir nicht um ein staatliches Förderkonzept herumkommen“, sagt der bAV-Experte für den Mittelstand bei der Unternehmensberatung Willis Towers Watson.
Auch der Vorschlag, Arbeitgeber zu verpflichten, die durch Entgeltumwandlung gesparten Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter in die bAV einzuzahlen, unterstütze die bAV und „entkräfte“ das Hemmnis der „drohenden Verluste“ bei der Sozialversicherung.

Kostenneutralität unrealistisch

Dass eine bAV-Ausweitung kostenneutral zu haben ist, wie es dem BMF vorschwebt, bezweifeln viele Experten. Sinnvoll erscheint dagegen ein Obligatorium: „Bei einfachen und verständlichen Rahmenbedingungen ist ein Opting-out oder Auto-Enrolement sinnvoll“, sagt Heiko Gradehandt.
Klaus Stiefermann verweist darauf, dass im BMAS-Gutachten den Tarifparteinen eine zentrale Rolle bei Automatisierungsmodellen zugewiesen wird: „So kann die Einbindung ganzer Belegschaften auch ohne staatliche Kontrolle verwaltet werden.“

Für Diskussionen dürfte der im BMAS-Gutachten enthaltene Vorschlag sorgen, die reine Beitragszusage nicht nur bei neuen „Nahles-Renten“ zu nutzen, sondern auch für schon bestehende Zusagen einzuführen. „Hier werden sich die Sozialpartner mit Sicherheit noch zu Wort melden“, merkt der aba-Geschäftsführer an.

Enthaftung schreitet voran

Käme die Nahles-Rente im angedachten Design, würde sich der Trend zur „Enthaftung“ von Unternehmen fortsetzen. „Schon bei der Entgeltumwandlung hat der Unternehmer kein Risiko bei vielen aktuellen Plänen, aber natürlich gibt es eine gewisse Subsidiärhaftung“, merkt bAV-Experte Gradehandt an. Diese entfiele bei Einrichtungen nach dem BMAS- Sozialpartnermodell durch die Mitgliedschaft im PSV.