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Von in Betriebliche Altersvorsorge (bAV)Lesedauer: 6 Minuten
Symbolbild für die betriebliche Altersvorsorge mit Euro-Geldscheinen und Münzen
Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung stagniert seit Jahren. | Foto: Imago Images / Panthermedia
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In den laufenden Koalitionsverhandlungen wird auch über Reformen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) diskutiert. Diese stagniert in Deutschland trotz verschiedener Reformbemühungen der vergangenen Jahre. Ende 2023 hatten laut des Fachverbands Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung 51,9 Prozent der insgesamt 34,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine aktive betriebliche Altersvorsorge.

Zukünftige Koalitionäre wohl nur über Ziele einer bAV-Reform einig

Aus der zuständigen Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales wurde bereits bekannt, dass man darauf geeinigt habe, die Verbreitung der bAV besonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und bei Geringverdienern voranzutreiben. „Wir werden die betriebliche Altersvorsorge digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren. Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel wollen wir erhöhen“, wird in Medienberichten aus der Arbeitsgruppe zitiert.

Einigkeit besteht darin, die Riester-Rente durch ein neues Vorsorgeprodukt zu ersetzen. Dieses soll von bürokratischen Hemmnissen befreit und ohne Garantien auskommen. Ansonsten dürfte noch viele Detailfragen offen sein. Konkrete Themen der zukünftigen Koalitionäre dürften eine automatische Einbindung von Arbeitnehmern über ein Opt-Out-Modell, die Erhöhung steuerlicher Förderbeträge, eine Flexibilisierung von Garantien, die Förderung von Geringverdienern und die Harmonisierung der Beitragsbemessungsgrenzen sein.

Juristen-Netzwerk: Positionspapier gegen „Altersversorgungsmise“

Was immer auch umgesetzt wird, dem „Eberbacher Kreis“ dürfte das kaum weit genug gehen. Die 2016 gegründete Gruppe ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die schwerpunktmäßig im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht tätig sind und für nationale und internationale wirtschaftsberatende Anwaltskanzleien wie Linklaters, Gleiss Lutz und Baker & McKenzie arbeiten.

In einer aktuellen Veröffentlichung bezieht sich die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) auf ein im März bekannt gewordenes siebenseitiges Positionspapier des Kreises, das gestern der Öffentlichkeit bei einer Konferenz in Berlin vorgestellt und diskutiert wurde. Darin heißt es: „Eine schlanke, renditestarke, kostengünstige und attraktive betriebliche Altersversorgung wäre ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der drohenden Altersarmut. Wir brauchen ein System, das Arbeitnehmer leicht verstehen können und das Arbeitgeber ohne großen Aufwand anbieten können.“ 

Die Juristen haben weitergehende Reformideen für die bAV. Sie sprechen von einer sich abzeichnenden „Altersversorgungsmise“, für die es eine deutlich stärkere kapitalgedeckte Säule und damit auch ein stärkeres Engagement der Arbeitgeber brauche. Ihr Ziel ist, die bisher vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen aus ihrer Sicht viel zu komplizierte bAV praktikabler zu machen. Die tatsächlich vorhandenen betrieblichen Ansprüche von monatlich durchschnittlich 100 Euro seien viel zu niedrig, um einen signifikanten Beitrag zu einem auskömmlichen Alterseinkommen zu leisten. 

Bei KMU kommt die bAV kaum vor

Marco Arteaga, Sprecher des „Eberbacher Kreises“, sprach bei der Konferenz von einer dramatischen Unterversorgung im internationalen Vergleich: „In Deutschland existieren pro Kopf rund 8.000 Euro an Deckungsmitteln für Betriebsrenten, in der Schweiz sind es 132.000 Euro.“ Die Ursache sieht Arteaga in der hohen Komplexität und mangelnden Flexibilität der deutschen bAV. Gerade in Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden komme die bAV kaum vor. Arteaga weiter: „Der Widerstand gegen kapitalgedeckte, arbeitgeberfinanzierte Modelle muss endlich fallen.“ 

Nur noch zwei statt fünf Durchführungswegen

Die Experten bemängeln insbesondere das System mit fünf verschiedenen Durchführungswegen (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung), die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer schwer zu durchschauen seien. Die Komplexität der verschiedenen Modelle führe zu Widersprüchlichkeiten von Vorschriften, die nach Betriebsrentenrecht und nach Versicherungsaufsichtsrecht behandelt würden. „Flickenteppiche verursachen enorme Kosten“, heißt es in dem Papier.

Gefordert wird stattdessen eine drastische Vereinfachung durch die Reduzierung auf nur zwei Durchführungswege: eine interne Finanzierung durch den Arbeitgeber (ähnlich der bisherigen Direktzusage) und eine externe Finanzierung über einen unabhängigen Versorgungsträger. Die externen Versorgungsträger sollen dabei als „Betriebsrenteneinrichtungen“ neu definiert werden. Diese würden rechtlich als Sondervermögen geführt werden und könnten von Lebensversicherern, Pensionskassen, Pensionsfonds oder anderen Anbietern betrieben werden, berichtet die FAZ.

 

Erreicht werden sollen dadurch für Arbeitgeber, Kosten- und Rechtssicherheit, Flexibilität und eine bessere Übertragbarkeit von Versorgungsversprechen. Die unternehmerische Handlungsfähigkeit muss auch mit bAV erhalten bleiben. „All dies ist möglich, ohne die Arbeitnehmerrechte zu beeinträchtigen“, heißt es in dem Papier. Dabei soll die bAV nicht zu einem zweiten Pflichtsystem neben der Rente werden. „Der Eberbacher Kreis spricht sich klar gegen die Einführung eines Beitragsobligatoriums aus“, wird aus dem Papier zitiert.

Sozialpartnermodell brauche deutliche Anpassungen

Stärker in den Fokus genommen werden müsse das 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte Sozialpartnermodell. Es erlaubt Arbeitgebern und Arbeitnehmern, gemeinsame Einrichtungen zu errichten, die nicht mehr der Garantiepflicht bisheriger Pensionsversprechen unterliegen. Dies ermöglicht bei etwas höherem Risiko deutlich höhere Auszahlungen. Wegen des Widerstands der Gewerkschaften wurde das Modell bisher aber kaum umgesetzt.

„Das Sozialpartnermodell ist in der Praxis weitgehend gescheitert“, heißt es in dem Papier des „Eberbacher Kreis“. Die Unterzeichner empfehlen, die Umsetzung deutlich zu erleichtern. Von den zehn Forderungen an eine künftige Bundesregierung drehen sich vier um dieses Modell.

Laut FAZ-Bericht setzt sich der Kreis dafür ein, dass der Tarifvorbehalt für reine Beitragszusagen beim Sozialpartnermodell wegfällt. Das würde den Wirkungskreis des Gesetzes deutlich erweitern. Zudem sollten Berufs- und Branchenverbände ergänzend Verbandsmodelle konzipieren können – auch in Kooperation mit anderen Verbänden, sofern sie dauerhaft eingebunden bleiben.

Würden Ansprüche in solchen Modellen als Konten geführt, ließen sich diese leichter auf andere Arbeitgeber übertragen, wenn Beschäftigte ihre Stelle wechseln. Überdies sollten neue Zusagen nach dieser Bauart von vornherein vollständig nachgelagert besteuert werden.

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