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Betriebliche Altersvorsorge: Wird rechtswidrig beraten?

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Die Branche merkt auf. Schließlich könnten hohe Schadenersatzforderungen von Kunden drohen, die mit ihren bAV-Konzepten unzufrieden sind und einen Vermögensschaden nachweisen. Berufshaftpflichtversicherungen der Berater müssten in Fällen unerlaubter Rechtsberatung nicht bezahlen, so bliebe am Ende der Berater auf dem Schaden sitzen.

Damit dies nicht passiert, hat der BRBZ hat ein Kooperationsmodell entwickelt, das die Kompetenzen in der bAV-Beratung klar trennt. „Der Finanzdienstleister muss sich auf die Finanzierungs- und Absicherungsfragen beschränken. Für die Steuerberatungsaspekte ist ein Steuerberater, für die Rechtsberatung ein befugter Rechtsberater hinzuziehen, für die der Kunde eigenständige Mandate erteilt“, so Uckermann. Der BRBZ plant zudem ein Gütesiegel für Kanzleien, die entsprechende Rechtsberatung erteilen.

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