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Betriebsräte gegen Gewerkschaften Banker wehren sich gegen Verbot der Sonntagsarbeit für Callcenter

in RegulierungLesedauer: 2 Minuten
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2014 entschieden, dass eine Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken, Büchereien und Callcentern an Sonn- und Feiertagen nicht erforderlich sei und unterbleiben soll. Bis auf wenige Notdienste wie beispielsweise zur Sperrung von EC-Karten sollten Beschäftigte dieser Bereiche an Sonntagen frei haben. Damit gab das Gericht einer Klage von Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und evangelischen Gemeindeverbänden statt.

Das Verbot von Sonntagsarbeit stößt jedoch nicht überall auf Gegenliebe. Nicht einmal in den Reihen der Beschäftigten selbst. So berichtet etwa die Betriebsratschefin der Nürnberger ING Diba-Niederlassung Heike Halbmeier im Handelsblatt: Viele Mitarbeiter des angeschlossenen Callcenters seien gern zu Sonntagsarbeit bereit, da sie sich in der Woche um Angehörige kümmern oder Termine wahrnehmen wollten. Ohne die höher vergütete Sonntagsarbeit könnten viele zudem ihren Lebensstandard nicht halten. Ein Verbot der Sonntagsarbeit halte der Nürnberger ING Diba-Betriebsrat daher für „völlig unangebracht.“

Die Bundesländer prüfen derzeit, ob sich stellenweise nicht doch Ausnahmen durchsetzen lassen – immerhin ist der Sonntag bei vielen der betroffenen Dienstleister der umsatzstärkste Tag. Auf Nachfrage des Handelsblatts wollte sich eine Sprecherin des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum letzten Stand der Dinge nicht äußern.

Die ING Diba hat in der Vergangenheit bereits durchblicken lassen, dass sie auch bei einer Durchsetzung des Sonntagsarbeitsverbots ihren Service aufrechtrehalten wolle: beispielsweise durch Verlagerung  Callcenter ins deutschsprachige Ausland, wo weniger restriktive Bestimmungen herrschen.

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