Betriebsrente fünf Mal anders
ab. Der Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch gegen den Versicherer,
der der Versicherungsaufsicht unterliegt. Der Arbeitgeber muss
nicht für einen Insolvenzschutz sorgen. Beiträge in einer Höhe von bis zu
4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr (West 2009: 64.800 Euro, 2010: 66.000 Euro)
sind sozialabgaben- und steuerfrei.
