Pensionskasse Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die
Beiträge vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber erhält, das Vermögen
verwaltet und später Renten oder das Kapital auszahlt. Die Kasse unterliegt
der Versicherungsaufsicht, weshalb der Arbeitgeber nicht über den
PSVaG für Insolvenzschutz sorgen muss. Bis zu 4 Prozent der BBG sind sozialabgaben- und steuerfrei.