Betriebsrente fünf Mal anders
Die Arbeitnehmer haben einen direkten Rechtsanspruch gegenüber
dem Fonds, der der Versicherungsaufsicht unterliegt. Bei Insolvenz
des Arbeitgebers übernimmt der PSVaG die Zahlung der Leistungen, die
nicht vom Fonds selbst geleistet werden können – etwa, weil der Arbeitgeber
seine Beiträge noch nicht komplett gezahlt hat. Bis zu 4 Prozent der
BBG sind sozialabgaben- und steuerfrei. Zurück zum Artikel.
Meistgelesen
Top-News
