Betriebsrenten 50.000 Arbeitgeber fördern Geringverdiener-bAV

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Anfang 2018 auch mehrere Maßnahmen in Kraft getreten, um die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu fördern. Unter anderem wurde ein staatlicher bAV-Zuschuss für Geringverdienende eingeführt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten 2018 knapp 50.000 Arbeitgeber in Deutschland diesen Förderbetrag für 680.000 ihrer Beschäftigten mit niedrigen Bruttolöhnen. Das waren 2,5 Prozent aller Arbeitgeber in Deutschland. Insgesamt betrug das Volumen für den staatlichen Zuschuss 67 Millionen Euro.

Mit 45 Millionen Euro beanspruchten Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten rund zwei Drittel der Fördersumme: 2.440 (11 Prozent) der insgesamt rund 22.800 großen Unternehmen in Deutschland nutzten demnach diese Möglichkeit, die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zu fördern. Zum Vergleich: Bei den Arbeitgebern von zehn oder weniger Beschäftigten waren es hingegen nur 22.700 (1,7 Prozent) der 1,4 Millionen Kleinstunternehmen. Mit 3,1 Millionen Euro betrug ihr Anteil an der gesamten Fördersumme knapp 5 Prozent.
Im Durchschnitt zahlten die Unternehmen einen Zuschuss von 93 Euro pro Arbeitnehmer, berichten die Wiesbadener Statistiker. Der sogenannte bAV-Förderbetrag gilt demnach für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2.200 Euro. Er beträgt 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Der Betrag von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro wird dem Arbeitgeber bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben.