Betriebsrenten
Kein Anspruch auf hohe Zinsen und hohes Risiko in der bAV
Nur zugesagte Mindestversorgung ist bei der Betriebsrente sicher. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Nach einem weiteren Urteil können Arbeitnehmer keine risikoreichere Anlageform verlangen.