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Betriebsrenten Verfehlte Reform der betrieblichen Altersvorsorge?

Welche Produkte eignen sich für die Vermögensplanung/den Vermögensaufbau am besten?
Welche Produkte eignen sich für die Vermögensplanung/den Vermögensaufbau am besten? | Foto: icon Wirtschafts- und Finanzmarktforschung im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, 2016

Der Anteil der Beschäftigten in Deutschland, die über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verfügen, stagniert seit Jahren bei 60 Prozent, in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ist der Verbreitungsgrad nur etwa halb so hoch. Um das zu ändern, soll die bAV insbesondere für die Mitarbeiter in KMU sowie für Geringverdiener attraktiver gemacht werden, so sieht es der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vor.

Doch ob Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit ihren Anfang November vorgelegten Plänen die turmhohen Erwartungen an die Betriebsrentenreform erfüllen kann, ist fraglich. Denn bereits im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf für das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz wird an den Vorschlägen teils vehement herumgepflückt.

Doch zunächst ein Blick auf die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs, die ab 2018 zum Gesetz werden sollen (siehe Grafik auf der nächsten Seite): Um die Verbreitung der bAV bei Geringverdienern zu fördern, sollen Arbeitgeber für Mitarbeiter, die maximal 2.000 Euro im Monat verdienen, einen staatlichen Zuschuss erhalten: Beteiligt sich das Unternehmen mit 240 bis 480 Euro pro Jahr an einer Direktversicherung, einem Pensionsfonds oder einer Pensionskasse, schießt der Staat zwischen 72 und 144 Euro im Jahr (30 Prozent) dazu.

Auch die Grundzulage für die Riester-Rente soll von 154 auf 165 Euro pro Jahr steigen. Die Anhebung der Zulage soll es attraktiver machen, im Rahmen der Betriebsrente zu riestern. Ein dritter wesentlicher Punkt sieht vor, dass in Tarifverträgen vereinbart werden kann, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern über eine sogenannte Zielrente nur noch die eingezahlten Beiträge zusichern müssen.

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„Bei der Beitragszusage werden die Arbeitgeber aus der Haftung für die Betriebsrenten entlassen. Das bedeutet, dass sie künftig ihren Mitarbeitern gegenüber nicht mehr dazu verpflichtet sind, die Differenzen, die sich etwa aus Leistungskürzungen einer Pensionskasse ergeben können, mit eigenen Mitteln auszugleichen“, sagt Richard Herrmann, Vorstandsvorsitzender der Beratungsfirma Heubeck. Im Gegenzug profitiere der Mitarbeiter von sämtlichen Erträgen. Das sei ein positives Signal für alle Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Versorgungsleistungen anbieten möchten, lobt der Experte.

Doch ob die Reformvorschläge einen deutlichen Schub für die bAV zur Folge haben werden, bleibt abzuwarten. „Möglicherweise werden sich der Verbreitungsgrad durch die Zulagenförderung für Geringverdiener und die tariflichen Möglichkeiten erhöhen“, meint Andrew J. Hartsoe, bAV-Verantwortlicher bei der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur. „Ob aber bezogen auf den einzelnen Arbeitnehmer tatsächlich von einer ‚Stärkung‘ der Betriebsrentenanwartschaften gesprochen werden kann, steht in den Sternen.“

Auch bAV-Fachmann Thomas Dommermuth reagiert ernüchtert auf die Vorschläge der Politik. Der Referentenentwurf verfehle das Ziel, die Betriebsrente in den kleinen und mittelständischen Unternehmen zu stärken, „auf sehr vielen Ebenen“, sagt der Steuerberater und Vorsitzende des Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

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