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Betriebliche Altersversorgung Kommt jetzt endlich ein Relaunch für die bAV?

Von Lesedauer: 2 Minuten
Am Freitag fand die erste Lesung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Bundestag statt. Nach öffentlicher Anhörung sowie zweiter und dritter Lesung könnte das Gesetz Anfang Juni in den Bundesrat kommen.
Am Freitag fand die erste Lesung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Bundestag statt. Nach öffentlicher Anhörung sowie zweiter und dritter Lesung könnte das Gesetz Anfang Juni in den Bundesrat kommen. | Foto: pixabay.com
Michael Hoppstädter, Geschäftsführer bei Longial

Neben den zahlreichen Vorschlägen von Verbänden, Gewerkschaften und Unternehmervertretern haben sich Ende Januar die drei Ausschüsse des Bundesrates – der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss – mit ihren Empfehlungen für den Gesetzentwurf zu Wort gemeldet. Zu den wichtigsten Forderungen: Öffnung des Modells der reinen Beitragszusage auch für nicht-tarifgebundene Betriebe sowie die Zurücknahme des völligen Garantieverbots bei Direktversicherungen.

Dazu empfahlen die Ausschüsse, die hundertprozentige Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten zu reduzieren, ebenso den steuerlichen Rechnungszins von 6 Prozent. Am 10. Februar passierte das Gesetz im ersten Durchgang den Bundesrat. Dabei sprach sich die Länderkammer für eine Ausnahme des Garantieverbots bei Direktversicherungen aus. Den anderen Änderungsvorschlägen der Ausschüsse folgte sie jedoch größtenteils nicht. Was war demnach von der ersten Lesung im Bundestag zu erwarten?

Kontroverse Diskussion

Die Diskussion im Deutschen Bundestag verlief kontrovers. Die Bandbreite der Kommentare reichte von „eine historische Revolution“ aus den Reihen der Regierungskoalition bis „Pokerrente wäre ehrlicher“ von der Fraktion Die Linke wegen der fehlenden Garantien im Zielrentenmodell.

Interessant, dass auch aus der Regierungskoalition noch Verbesserungswünsche geäußert werden. So fordert die SPD, dass Arbeitgeber zum einen verpflichtend ein Angebot zur bAV unterbreiten müssen und zum anderen auch außerhalb des Sozialpartnermodells verpflichtet werden sollten, eigene Beiträge zu leisten. Die Lohngrenze für Geringverdiener sei darüber hinaus von 2.000 Euro auf 2.500 Euro monatlich anzuheben.

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Insbesondere die Anhebung der Lohngrenze für Geringverdiener ist der richtige Schritt, um über die zusätzlichen Förderungen noch mehr Arbeitnehmer im unteren Einkommensbereich erreichen zu können.

Verpflichtende bAV?

Die Grünen gehen noch einen Schritt weiter und fordern die schrittweise Einführung einer verpflichtenden Betriebsrente. Verpflichtende Betriebsrenten stellen jedoch die Gefahr dar, dass sie schnell überreguliert werden und an den Bedürfnissen des Einzelnen vorbeigehen. Die Grünen kritisieren allerdings auch, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz zu stark auf die Tarifbindung setzt. Damit liegen sie ganz richtig. Denn das Gesetz bezweckt ja gerade die Verbreitung bei kleinen und mittleren Unternehmen, die eben häufig nicht tarifgebunden sind.

Streitpunkt Garantie

Dass das generelle Verbot von Garantien im Sozialpartnermodell, wie es Die Linke so polemisch fordert, im Laufe des Gesetzgebungsverfahren noch fällt, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Das Garantieverbot im Sozialpartnermodell steht – da wird es keine Änderungen mehr geben. Wer Garantien in der betrieblichen Altersversorgung wünscht hat zudem auch weiterhin die Möglichkeit, auf die bewährten bisherigen Lösungen der bAV zurückzugreifen!

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