Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet Das ändert sich bei der bAV

Von in VersicherungenLesedauer: 1 Minute

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat den Bundestag passiert. Nachdem sich die Koalitionsparteien über letzte Änderungen verständigt haben, wurde der Regierungsentwurf angepasst und am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet.

Das Gesetz, das 2018 in Kraft tritt, sieht unter anderem eine stärkere Förderung der Geringverdiener vor. Diese ist um 10 Prozent ausgeweitet worden und geht jetzt bis zu einem Monatseinkommen von 2.200 Euro. Außerdem schreibt das Gesetz einen Arbeitgeber-Zuschuss von 15 Prozent vor, wenn die Tarifparteien keine abweichenden Regelungen treffen.

Des Weiteren setzte sich im neuen Betriebsrenten-Gesetz ein Garantieverbot durch. Dieses Vorhaben wurde im Vorfeld von Versicherungsverbänden und Verbraucherschützern kritisiert.

 

Bild

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Versicherungs-Newsletter bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Assekuranz. Jetzt gratis abonnieren!

Go

Außerdem hat der Gesetzgeber die Rolle der Sozialpartner bei der Gestaltung der bAV-Verträge gestärkt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden