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Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet Das ändert sich bei der bAV

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat den Bundestag passiert. Nachdem sich die Koalitionsparteien über letzte Änderungen verständigt haben, wurde der Regierungsentwurf angepasst und am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet.

Das Gesetz, das 2018 in Kraft tritt, sieht unter anderem eine stärkere Förderung der Geringverdiener vor. Diese ist um 10 Prozent ausgeweitet worden und geht jetzt bis zu einem Monatseinkommen von 2.200 Euro. Außerdem schreibt das Gesetz einen Arbeitgeber-Zuschuss von 15 Prozent vor, wenn die Tarifparteien keine abweichenden Regelungen treffen.

Des Weiteren setzte sich im neuen Betriebsrenten-Gesetz ein Garantieverbot durch. Dieses Vorhaben wurde im Vorfeld von Versicherungsverbänden und Verbraucherschützern kritisiert.

 

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Außerdem hat der Gesetzgeber die Rolle der Sozialpartner bei der Gestaltung der bAV-Verträge gestärkt.

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