LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Aktualisiert am 21.03.2023 - 22:59 Uhrin Corona-KriseLesedauer: 4 Minuten
Headphones
Artikel hören
Versicherungsmakler erklärt
Wann Versicherer für Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie zahlen
Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt.

Versicherungsmakler erklärt Wann Versicherer für Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie zahlen

Geschlossener Betrieb
Geschlossener Betrieb: Aufgrund der zwei Lockdowns in der Corona-Pandemie durfte die Klägerin in einem aktuellen Prozess vor dem BGH Touristen keine Hotelbetten anbieten – zunächst von März bis Mai und dann auch ab November 2020. | Foto: Kaique Rocha / Pexels

Die Corona-Krise hat viele Unternehmen hart getroffen. Für viele Hotels und Restaurants war sie existenzbedrohend, da ein Großteil der Besucher ausblieb. Vor allem der zweite Lockdown führte viele Betriebsinhaber an den Rand der Insolvenz, da Rücklagen während des ersten Lockdowns häufig bereits größtenteils verbraucht worden waren. 

Viele Betriebsschließungsversicherungen weigerten sich in dieser Situation allerdings zu zahlen, obwohl in den Verträgen häufig die im Infektionsschutzgesetz in Paragraph 6 und Paragraph 7 genannten Krankheiten als Zahlungsgrund angegeben waren. Der Grund: Da Corona zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht Teil des Infektionsschutzgesetzes war, sei man auch nicht verpflichtet, für die Ausfälle der Unternehmen aufzukommen. 

André Disselkamp, Gründer von Finsurancy - Finance & Insurance UG
André Disselkamp © Finsurancy

Dagegen klagte eine Hotelbetreiberin aus Hameln, die ihren Betrieb mehrmals auf behördliche Anordnung aufgrund von Covid-19 im Jahr 2020 einstellen musste. Die Betriebsschließungsversicherung war abgeschlossen worden, bevor Covid-19 am 23. Mai 2020 in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurde. 

BGH-Urteil für Versicherungsnehmer 

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass die Betriebsschließungsversicherung zu zahlen habe (Urteil vom 18. Januar 2023, Aktenzeichen: IV ZR 465/21). Welche Krankheiten von den Versicherungsleistungen umfasst seien, sei abhängig vom Zeitpunkt, in dem der Schaden beim Versicherungsnehmer eintrete – nicht vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 

Dies begründete der BGH weiter mit der Unklarheitenregel des Paragraphen 305 c Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Da der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht wissen könne, wann es zum Leistungsanspruch komme, müsse er trotz dieser Unsicherheit dennoch vollen Versicherungsschutz haben. 

 

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Im Klartext bedeutet dies für alle Unternehmen, die ab dem 23. Mai 2020 Corona-bedingt von Schließungen betroffen waren und zu diesem Zeitpunkt bereits eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatten, in der als Zahlungsgrund auch alle im Infektionsschutzgesetz angegebenen Krankheiten als Ursache für die Ausfälle angegeben sind: Es besteht eine gute Chance, dass die Versicherung für einen Teil der durch Corona entstandenen Ausfälle aufkommt!

Vertragsformulierung entscheidend 

Entscheidend für den Anspruch auf Ausgleichszahlungen ist die Formulierung im Versicherungsvertrag. Sind dort konkrete Krankheiten und nicht einfach nur ein Verweis auf alle im Infektionsschutzgesetz aufgenommenen Krankheiten genannt, besteht nur für die konkret angegebenen Krankheiten eine Zahlungsverpflichtung. 

 

Jeder Versicherungsnehmer sollte genau prüfen, ob die im Versicherungsvertrag angegebenen Konditionen eine Zahlung der Versicherung im Ernstfall wahrscheinlich machen. Dabei sollte man bedenken, dass nicht alle Möglichkeiten im Vorhinein gut abgeschätzt werden können. Deswegen ist es umso wichtiger, dass man beim Abschluss von Versicherungen genau hinsieht, um Versicherungen mit guten Konditionen von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. 

Dennoch können viele Unternehmen durch das neue Urteil des BGHs nun aufatmen. Es ist ein wichtiger Schritt und wird viele Betriebe retten, die sonst kurz vor der Insolvenz stünden.

Über den Autor: 

André Disselkamp ist neben Tobias Niendieck Co-Gründer und Geschäftsführer von Insurancy. Das Berliner Unternehmen ist für seine Kunden wahlweise als Versicherungsmakler oder Honorarberater tätig. Dabei setzen sie auf eine möglichst transparente Beratung zu nachhaltigen Versicherungskonzepten: Alle Dokumente werden automatisch papierlos in einer App gespeichert; 20 Prozent des Gewinns geht als Spende an nachhaltige und soziale Projekte; Die Vermittler bieten den Kunden insbesondere nachhaltig wirkende Versicherungsprodukte an. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion