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Betrugsprozess Infinus-Manager Andreas K. bald auf freiem Fuß?

in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten
Razzia beim mutmaßlich betrügerischen Dresdner Finanzdienstleister Infinus. Foto: Robert Michael
Razzia beim mutmaßlich betrügerischen Dresdner Finanzdienstleister Infinus. Foto: Robert Michael
Neue Wendung im Prozess um die Manager des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus:

Ex-Infinus-Manager Andreas Kison könnte demnächst aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Nach einem Bericht der „Sächsischen Zeitung“ haben die obersten Verfassungsrichter Sachsens einer Beschwerde Kisons stattgegeben.  Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts und des Landgerichts Dresden zur Fortsetzung der Haft seien verfassungswidrig, urteilte das Verfassungsgericht. Die bisher angeführten Gründe für eine Untersuchungshaft seien nicht ausreichend fundiert. Es habe auch keine ausreichende „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ der Untersuchungshaftdauer gegeben. Dies habe bei einem erwarteten Strafmaß von maximal siebeneinhalb Jahren jedoch zu geschehen, befanden die Verfassungsrichter.

Zusammen mit vier weiteren Infinus-Managern sitzt Kison seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Den Angeklagten wird vorgeworfen, ein Schneeballsystem aufgebaut und rund 22.000 Anleger vorsätzlich betrogen zu haben. Im vergangenen November ist der Prozess eröffnet worden.

Nach dem Beschluss des sächsischen Verfassungsgerichts muss sich jetzt das  Oberlandesgericht noch einmal mit der Zulässigkeit der langen Untersuchungshaft beschäftigen. Die Entscheidung im Fall Andreas Kison könnte den anderen angeklagten Infinus-Managern als Blaupause dienen: Drei der vier inhaftierten Mitangeklagten haben ebenfalls mit einem Strafmaß von unter siebeneinhalb Jahren Gefängnis zu rechnen und könnten mit denselben Argumenten Beschwerde einlegen. Lediglich Infinus-Chef Jörg Biehl, der in der letzten Woche vor Gericht angegeben hat, sich keiner Schuld bewusst zu sein, drohen bis zu neun Jahren Haft. Ein ehemaliger Vorstand des Unternehmens war bereits im Februar 2014 aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

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