Bewertung von geplanten Immobilien-AIFs „Einen echten Eindruck bekommt man oft nur vor Ort“
DAS INVESTMENT.com: Welche Kriterien sollte ein Mandant erfüllen, damit Ihre Service-KVG einen Immobilien-AIF mit ihm auflegt?
Thomas Gogolin: Er sollte über gute Marktkenntnisse und einige Jahre Erfahrung in dem jeweiligen Immobiliensegment verfügen und idealerweise einen guten Track Record vorweisen können. Vorteilhaft ist auch ein gewachsenes Netzwerk aus Vertriebspartnern, Investoren, Verkäufern, Maklern sowie Property- und Facility Managern. Kurz: Ein guter und belastbarer Marktzugang auf der Asset-Seite.
Braucht er auch Regulierungs-Know-how?
Gogolin: Ein Basis-Wissen im Bereich geschlossener Investmentvermögen wie auch der regulatorischen Rahmenbedingungen ist wünschenswert. Detailkenntnisse sind aber nicht zwingend notwendig, denn für diese Bereiche sind wir ja die Spezialisten. Wichtig ist, dass die Geschäftsführer über ausreichende, nachweisbare Erfahrung sowie Zuverlässigkeit und Eignung im Sinne des Aufsichtsrechts verfügen. Die Unternehmen sollten eine gewisse Mindestgröße überschritten haben und die personellen, organisatorischen und finanziellen Ressourcen vorhalten, die für die nachhaltige Begleitung eines AIF notwendig sind.
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