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Bewertungsreserven: Allianz wird verklagt

Foto: Fotolia
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Der Anteil an den Bewertungsreserven war dem Kunden zu niedrig. Er fordert nun rund 650 Euro vom Versicherungskonzern nach. Eine finanzielle Beteiligung an den Bewertungsreserven sei in seinem Fall nicht zusätzlich zu den Überschüssen gutgeschrieben, sondern die Überschüsse seien um die gezahlten Bewertungsreserven gekürzt worden, so die Überzeugung des Kunden.

„Mit dieser Klage wird das gesamte System der Bewertungsreserven auf den Prüfstand gestellt“, so Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig. Doch wegen der Intransparenz kann die Versicherungsbranche mit ihren Rechentricks immer wieder geltendes Recht umgehen.“

Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2008 haben Versicherungsnehmer, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung ausgezahlt bekommen, nicht nur Anspruch auf eine Beteiligung an den Überschüssen, sondern auch an den Bewertungsreserven der Versicherungen. Diese ergeben sich aus der Differenz zwischen den Buchwerten von Kapitalanlagen und ihren Marktwerten.

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