Bewertungsreserven: Doch keine Kürzungen
Der Bundesrat
„Die von vielen Bürgern befürchteten finanziellen Einbußen bei aktuell auslaufenden oder gekündigten Versicherungsverträgen würden somit nicht eintreten“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesrats.
Der Bundestag hatte die Neuregelung zu den Bewertungsreserven im November 2012 beschlossen (DAS INVESTMENT.com berichtete). Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, die heftig kritisierte Regel wieder rückgängig zu machen.
Bundestag und Bundesrat müssen die empfohlenen Änderungen noch bestätigen.
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