BFH-Urteil
Besteuerung von Erträgen aus „schwarzen Fonds“
Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Ausland verschweigen - das hatten zwei Investoren getan. Die Einkünfte wurden bei einer Prüfung aufgedeckt, den Besitzern ihre Einkünfte zur Hälfte zugerechnet und die Kapitaleinkünfte im Einkommenssteuerbescheid um diesen Betrag erfhöht. Diese klagten - nun gibt es eine Entscheidung: Der Bundesfinanzhof hat beschlossen, dass die pauschale Besteuerung von Einkünften aus Investmentfonds mit Sitz in Drittländern verfassungsgemäß ist.