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BFW-Umfrage Unternehmen spüren Folgen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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Fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie durch den Gesetzgeber

„Diese fatalen Auswirkungen resultieren in erster Linie aus einer fehlerhaften Umsetzung der Richtlinie durch den Gesetzgeber“, kritisiert Ibel. Nach der seit März geltenden deutschen Ausformulierung der EU-Richtlinie darf ein Kredit nur vergeben werden, wenn der Darlehensnehmer höchst selbst den Kredit vertragsgemäß erfüllen wird. „Die Folge ist eine Diskriminierung von älteren Menschen, die kaum noch Kredite bewilligt bekommen – auch nicht für Darlehen für Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen“, so Ibel. „Hier muss dringend nachgebessert und die Formulierung der EU-Richtlinie wörtlich übernommen werden. Dann könnte das Darlehen auch durch Erben, Bürgen oder Lebensversicherungen erfüllt werden.“

Vor allem aber dürfe die momentane Höhe des Einkommens und des frei verfügbaren Vermögens nicht ausschlaggebend für die Kreditvergabe sein: „Dadurch wird insbesondere jungen Familien der Weg ins Eigenheim verwehrt, weil sie nicht mehr als kreditwürdig betrachtet werden“, erklärt Ibel. Deshalb müsse auch die Werthaltigkeit der Immobilien wieder stärker in die Kreditbetrachtung einfließen.

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