Vier Jahre Gefängnis wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Diebstahls erwarten einen langjährigen Vermögensberater der Sparkasse Furtwangen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Konstanz hat der Bundesgerichtshof nun weitgehend bestätigt.
Der heute 62-jährige Angeklagte hat sich nach Feststellung des Landgerichts illegal Geld von Kunden angeeignet. Er habe kurzzeitig Konten eröffnet, Vermögenswerte umgebucht, Bargeld abgehoben und im Nachgang Konten wieder aufgelöst, teilt der BGH mit. Dadurch habe er in neun Fällen mehr als 380.000 Euro von älteren und überwiegend vermögenden Kunden erbeutet. Aus dem Bankschließfach einer Kundin habe er zwei Goldbarren entwendet, in einem weiteren Fall Bargeld unterschlagen, das ihm eine Kundin anvertraut hatte. Alle Geschädigten seien langjährige Kunden der Sparkasse gewesen, sie hätten dem Vermögensberater voll vertraut.
Aufgeflogen war der Betrug nicht den betroffenen, teils hochbetagten Kunden. Er kam vielmehr bei einer unternehmensinternen Revision heraus.
Mit „hoher krimineller Energie“ vorgegangen
Der SWR hatte im vergangenen Jahr zum Prozessauftakt berichtet, dass der Berater bereits seit seiner Ausbildung bei der Sparkasse Furtwangen gearbeitet hatte. Die Taten ereigneten sich demnach zwischen 2013 und 2017. Der zuständige Richter am Landgericht bescheinigte dem Berater eine „hohe kriminelle Energie“. Der Angeklagte hatte gleich zu Prozessbeginn einen Teil der Taten eingeräumt. Er schäme sich, habe einen großen Fehler gemacht, den er sich selbst nicht erklären könne, zitierte ihn der SWR.
Neben dem jetzt verurteilten Vermögensberater war auch eine damals 42-jährige Kollegin wegen Betrugs und Beihilfe angeklagt worden. Die Sparkasse hatte beide Mitarbeiter 2018 fristlos entlassen. Das Verfahren gegen die Mitangeklagte hatte das Landgericht jedoch gegen Auflagen eingestellt.
Die finanziellen Schäden habe der Berater bereits vor Beginn der Hauptverhandlung überwiegend wiedergutgemacht, berichtet nun der BGH. Mit der Entscheidung des obersten Gerichts, das über eine Revision wegen vermuteter Rechtsfehler zu verhandeln hatte, sind nun alle Instanzen ausgeschöpft. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei der betroffenen Sparkasse Furtwangen gibt man sich auf Anfrage erleichtert: Man vertraue auf die Justiz und sei „froh, dass der Fall nun endgültig abgeschlossen ist“, so ein Unternehmenssprecher gegenüber unserem Portal.
