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Finanzskandal BGH bestätigt Urteile gegen Infinus-Verantwortliche

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Hier hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den Infinus-Fall verhandelt. | Foto: Bundesverwaltungsgericht / Michael Moser

Vor acht Jahren, im November 2013, brachte die Dresdner Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen die Sache ins Rollen. Seitdem hat der Finanzskandal um die Dresdner Infinus-Gruppe an 167 Verhandlungstagen über fast drei Jahre das Landgericht Dresden beschäftigt – und landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der hat mit Urteil vom 29. Oktober 2021 (5 StR 443/19) die Revision der Angeklagten weitgehend verworfen.

Das Landgericht Dresden hatte am 9. Juli 2018  (5 KLs 100 Js 7387/12) fünf der angeklagten Verantwortlichen der Infinus AG wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe hierzu verurteilt. Die verhängten Haftstrafen liegen zwischen viereinhalb und acht Jahren. Zudem sollen Erträge aus den unrechtmäßigen Geschäften in Höhe von insgesamt mehr als 51 Millionen Euro eingezogen werden.

Das Gericht beschuldigte die Angeklagten, über ein Netz von Vermittlern mehrere tausend gutgläubige Anleger betrogen und ihnen eine lukrative Geldanlage auf der Grundlage einer prosperierenden Unternehmung vorgespiegelt zu haben. Tatsächlich handelte es sich nach Ansicht des Gerichts um ein Schneeballsystem, bei dem die Gelder neu angeworbener Anleger verwendet wurden, um die Zins- und Rückzahlungsansprüche anderer Anleger zu befriedigen. Allein seit 2011 investierten Anleger rund 540 Millionen Euro bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebs im November 2013. Abzüglich der bis dahin geleisteten Rückzahlungen verloren diese Anleger gut 290 Millionen Euro.

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Gegen die Urteile des Landgerichts Dresden legten die Infinus-Manager Revisionen ein. Über diese hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 11. Oktober 2021 verhandelt und am 29. Oktober sein Urteil verkündet, nach dem die Revisionen weitgehend erfolglos blieben. Es wurden lediglich die tateinheitlichen Verurteilungen wegen Kapitalanlagebetrugs und Beihilfe hierzu sowie in geringem Umfang die Einziehungsentscheidungen aufgehoben. An der Höhe der Haftstrafen  ändert dies nichts. 

Nur für einen der Angeklagten wurde der Strafausspruch aufgehoben. Der Grund: Das Landgericht habe eine Strafmilderung nach der Kronzeugenregelung nicht erörtert. Hier muss eine andere Strafkammer des Landgerichts Dresden noch einmal nachverhandeln.

Fazit: Die Urteile gegen die Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und Beihilfe hierzu sind nun rechtskräftig, ebenso die Freiheitsstrafen gegen fünf der Angeklagten. Zudem können Taterträge von mehr als 50 Millionen Euro eingezogen werden.

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