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Signalwirkung BGH entscheidet über BSV

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Ein häufiges Streitthema war dabei die Aufzählung verschiedener Krankheiten und Krankheitserreger in den AGB. Ist diese als abschließend zu werten? Oder handelt es sich dabei lediglich um ein Beispiel, das um andere Krankheiten ergänzt werden kann, die erst nach Vertragsschließung ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden?

In dieser Frage vertraten die Richter in ähnlich gelagerten Fällen unterschiedliche Auffassungen. Selbst verschiedene Versicherungskammern an einem Gericht waren sich bei Klagen gegen zahlungsunwillige BSV-Anbieter oft nicht einig. Das zeigte sich zum Beispiel am LG München, wo die 12. und die 23. Kammer in ähnlichen Fällen unterschiedlich entschieden. „Je eher das Ganze beim Bundesgerichtshof landet, desto besser“, kommentierte damals Justine Walk, vorsitzende Richterin der 23. Kammer des LG München.

Das BGH-Urteil könnte Signalwirkung für viele andere Verfahren haben. Denn auch wenn das höchstrichterliche Urteil formal nur im konkreten Einzelfall bindend ist, orientieren sich andere Gerichte meist daran.

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