BGH-Urteil: Phoenix-Anleger bekommen Provision zurück
Der BGH in Karlsruhe. Quelle: BGH
Nach seinem Urteil gegen die zögerliche Entschädigungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) hat der BGH nun ein weiteres Urteil im Fall Phoenix gefällt. Demnach müssen die rund 30.000 geprellten Anleger des Kapitaldienstes nicht nur das angelegte Geld, sondern auch die an Phoenix gezahlten Verwaltungsgebühren von 0,5 Prozent monatlich zurück erhalten (Aktenzeichen: XI ZR 67/11).
Damit gab das Gericht einer Klägerin Recht, die bei Phoenix rund 27.000 Euro angelegt und eine Entschädigung einschließlich der von ihr gezahlten Provisionen gefordert hatte.
Phoenix habe mit seinem betrügerischen Verhalten den Provisionsanspruch verwirkt, begründeten die Richter ihr Urteil. Denn der Vermögensverwalter habe nur einen geringen Teil der Kundengelder vertragsgemäß angelegt. Der Großteil der Gelder hingegen sei in ein Schnellballsystem geflossen.
Damit gab das Gericht einer Klägerin Recht, die bei Phoenix rund 27.000 Euro angelegt und eine Entschädigung einschließlich der von ihr gezahlten Provisionen gefordert hatte.
Phoenix habe mit seinem betrügerischen Verhalten den Provisionsanspruch verwirkt, begründeten die Richter ihr Urteil. Denn der Vermögensverwalter habe nur einen geringen Teil der Kundengelder vertragsgemäß angelegt. Der Großteil der Gelder hingegen sei in ein Schnellballsystem geflossen.
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