BGH-Urteil: Phoenix-Anleger bekommen Provision zurück
Damit gab das Gericht einer Klägerin Recht, die bei Phoenix rund 27.000 Euro angelegt und eine Entschädigung einschließlich der von ihr gezahlten Provisionen gefordert hatte.
Phoenix habe mit seinem betrügerischen Verhalten den Provisionsanspruch verwirkt, begründeten die Richter ihr Urteil. Denn der Vermögensverwalter habe nur einen geringen Teil der Kundengelder vertragsgemäß angelegt. Der Großteil der Gelder hingegen sei in ein Schnellballsystem geflossen.