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BGH-Urteil Raten-Anleger muss in untersagten Fonds einzahlen

Palais des BGH: Nach einem aktuellen Urteil muss ein Anleger auch in einen untersagten Fonds weiter einzahlen.
Palais des BGH: Nach einem aktuellen Urteil muss ein Anleger auch in einen untersagten Fonds weiter einzahlen. | Foto: Joe Miletzki

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