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BGH-Urteil Vater bekommt nicht die BU-Rente der Tochter

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Ein Vater darf das Bezugsrecht seiner Tochter bei der BU-Versicherung nicht nachrtäglich ändern, entschieden die Bundesrichter.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Ein Vater darf das Bezugsrecht seiner Tochter bei der BU-Versicherung nicht nachrtäglich ändern, entschieden die Bundesrichter. | Foto: imago images / Arnulf Hettrich

Der Fall


Ein Vater hatte 2002 eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) für seine damals noch minderjährige Tochter abgeschlossen. Im November 2006 wurde die – mittlerweile erwachsene – Tochter berufsunfähig und bekam die BU-Rente. Da sie Sozialleistungen bezog, nahm das Sozialamt ihr die Rente weg beziehungsweise verrechnete sie mit den Sozialleistungen. Im März 2013 hat der Vater das Bezugsrecht seiner Tochter widerrufen und kassierte von da an selbst ihre BU-Rente.


Im April 2016 forderte das Sozialamt die Rentenzahlungen für den Zeitraum vom März 2013 bis zum Dezember 2016 vom Vater zurück. Dieser weigerte sich – und der Fall landete vor Gericht.

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Das Urteil


Nachdem die Vorinstanzen zugunsten des Vaters entschieden hatten, gab der Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend dem Sozialträger Recht (Aktenzeichen: IV ZR 4/19). Das eingeräumte Bezugsrecht für die Tochter sei nach Eintritt des Versicherungsfalls im Jahr 2006 nicht mehr widerruflich gewesen, entschieden die BGH-Richter. Der Vater dürfe die Zahlungen des Versicherers auch dann nicht einbehalten, wenn er sie für seine Tochter sichern wollte.

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