BGH-Urteil Wieder BU-Rente für gesunden Kunden
Das Urteil
Nachdem die beiden Vorinstanzen unterschiedlich entschieden haben, landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dieser entschied zu Gunsten des Klägers und sprach ihm die die Zahlungen auch nach 2012 zu. Die Gesellschaft hätte es versäumt, den Leistungsberechtigten ordnungsgemäß eine Änderungsmitteilung zukommen zu lassen und das hierfür notwendige Prüfverfahren zu veranlassen, begründeten die BGH-Richter in ihrem Urteil vom 18. Dezember 2019 (Aktenzeichen: IV ZR 65/19).
Die Leistungspflicht der Beklagten habe erst mit dem Wirksamwerden ihrer Änderungsmitteilung geendet. „In der Senatsrechtsprechung ist geklärt, dass ein Versicherer auch dann, wenn er kein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat, den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit nur durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung geltend machen kann“, schrieb der BGH. Eine solche Mitteilung sei auch dann erforderlich, „wenn die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen ein befristetes Anerkenntnis erlauben“.
Das ist nicht der einzige Fall, in dem einem Versicherten auch über den Zeitraum der Berufsunfähigkeit hinaus eine BU-Rente zugesprochen wurde, weil ein Nachprüfungsverfahren fehlte. Informationen zu weiteren Fällen sowie deren Einordnung durch Rechtsexperten finden Sie hier und hier.