BGH-Urteil zu unerwünschter E-Mail-Werbung Werbung in Kunden-E-Mails verletzt Persönlichkeitsrechte
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Da der Versicherte diese Werbung als Belästigung empfand, bat er den Versicherer, in seinen Antworten künftig auf werbliche Zusätze zu verzichten. Da jedoch auch die Folgemails Werbung enthielten, reichte der Versicherungskunde eine Unterlassungsklage ein.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs:
„Gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mail Schreiben mit werblichem Inhalt stellen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.“
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