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Prämienanpassungen BGH urteilt im Sinne vieler PKV-Kunden

Von in NewsLesedauer: 2 Minuten
Eingang zum Gelände des Bundesgerichtshofs
Eingang zum Gelände des Bundesgerichtshofs: Der BGH in Karlsruhe ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafverfahren. | Foto: imago images / Arnulf Hettrich
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Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung sind seit Jahren Gegenstand eines erbitterten Streits zwischen Versicherern und ihren Kunden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof eine wohl wegweisende Entscheidung gefällt.

Das höchste Gericht urteilte in zwei Fällen, die sich gegen den Kölner Versicherer Axa richteten (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Der Versicherer habe die Erhöhungen überwiegend unzureichend begründet, beschied der BGH. Sie seien daher teilweise unwirksam.

„Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe soll dem Versicherungsnehmer zeigen, was der Anlass für die konkrete Prämienanpassung war“, erläutert der BGH die Vorgaben des Gesetzgebers, wenn es um Beitragserhöhungen  in der PKV geht. „Sie erfüllt so den Zweck, dem Versicherungsnehmer zu verdeutlichen, dass weder sein individuelles Verhalten noch eine freie Entscheidung des Versicherers Grund für die Beitragserhöhung war, sondern dass eine bestimmte Veränderung der Umstände dies aufgrund gesetzlicher Regelungen veranlasst hat.“ Und weiter: „Dagegen hat die Mitteilungspflicht nicht den Zweck, dem Versicherungsnehmer eine Plausibilitätskontrolle der Prämienanpassung zu ermöglichen.“  

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Im ersten Fall (Az.: IV ZR 294/19) habe die Axa Beitragserhöhungen aus den Jahren 2015 und 2016 zunächst nicht ausreichend begründet, heißt es vom BGH. Allerdings sei die Begründung zumindest in einem der betroffenen Tarife später wirksam nachgeholt worden. Ab dem 1. Januar 2018 sieht das oberste Gericht die erhöhten Beiträge zumindest hier als wirksam an. In allen anderen Tarifen, die zur Debatte standen, dagegen nicht.

Im zweiten Fall (Az.: IV ZR 314/19) folgt der BGH zumindest in weiten Teilen dem Urteil des LG Berlin. Dieses hatte bestimmte Prämienerhöhungen der Axa aus den Jahren 2014, 2015 und 2017 für unwirksam erklärt. Dennoch hoben die Karlsruher das Urteil teilweise wieder auf und verwiesen zurück an das LG Berlin: Das Berufungsgericht habe zumindest eine der im Streit stehenden Prämienanpassungen zu Unrecht für nicht ausreichend begründet gehalten. Das LG Berlin solle diesen Fall noch einmal prüfen, beschied der BGH.

Insgesamt trafen die Karlsruher Richter Entscheidungen, die Verbrauchern in die Karten spielen. Der Streit um Beitragsanpassungen von privaten Krankenversicherern schwelt schon seit mehreren Jahren – viele PKV-Kunden könnten die jüngste BGH-Entscheidung zum Anlass nehmen, gegen ihren jeweiligen Versicherer vor Gericht zu ziehen.

„Das Gerichtsurteil ist für alle Versicherten in der PKV insofern wichtig, als dass es die Versicherer zwingt, die Begründungen für Beitragserhöhungen verständlicher, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten“, sagt Versicherungsreferent Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem Interview mit tagesschau.de. Allerdings hindere der BGH die privaten Krankenversicherer insgesamt nicht daran, ihre Beiträge auch in Zukunft – bei rechtlich ausreichender Begründung – kräftig zu erhöhen.

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