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Aktualisiert am 03.01.2023 - 19:01 Uhrin NewsLesedauer: 6 Minuten

Kampf um Talente Bindet bAV Fachkräfte ans Unternehmen?

bAV-Expertin Cordula Vis-Paulus
bAV-Expertin Cordula Vis-Paulus: "Happy Wife, happy Boss". | Foto: Cordula Vis-Paulus und Fotomontage mit Canva

Auch mir wurde gesagt, bAV würde Mitarbeiter binden. Und wie es so ist, je länger man was sagt, desto mehr glaubt man den Quatsch. In Gesprächen mit Unternehmern wurde mir dieser Slogan manchmal abgenommen, manchmal total zerrissen. Was stimmt? Bindet betriebliche Altersvorsorge Mitarbeiter ans Unternehmen - ja oder nein?

Nach über 20 Jahren kann ich eine ziemlich genaue Aussage dazu treffen und die lautet: Es kommt ganz darauf an. Jetzt sind wir auch nicht viel weiter, aber ich löse gleich auf, denn beides stimmt: Es gibt betriebliche Altersvorsorge, die Mitarbeiter zu einer längeren Verweildauer im Unternehmen motiviert und es gibt betriebliche Altersvorsorge, die niemals dazu das Zeug hätte.

So klappt es nicht mit der Mitarbeiterbindung

Wenn Mitarbeiter ihr Bruttogehalt für den Aufbau von Ruhestandsvermögen einsetzen heißt das zwar betriebliche Altersvorsorge, aber ganz ehrlich - halten Sie diesen Begriff nicht auch für irreführend? Wenn ich als Mitarbeiter meinen Verdienst - egal ob aus dem Netto oder aus dem Brutto - für etwas verwende, ist das ja meine private Entscheidung. Nur weil die Chose über die Gehaltsabrechnung läuft, kommt der Stempel „betriebliche Altersvorsorge“ drauf.

Weshalb sollte ich dafür länger im Unternehmen bleiben? Die Gehaltsumwandlung in Altersvorsorge steht mir laut BetrAVG gesetzlich zu. Selbst der verordnete Pflichtzuschuss in Höhe von 15 Prozent wird mich nicht im Unternehmen halten. Das bekomme ich bei jedem anderen Unternehmen auch.

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Auch 20 Prozent Zuschuss binden keine Mitarbeiter

Sie geben sogar 20 Prozent? Wunderbar - aber das pfeifen die Spatzen aus der Google-Dachrinne, dass die Weitergabe der SV-Ersparnis ja wohl das Mindeste sei, was man als Mitarbeiter vom Boss erwarten könne.

Kurz: Ermöglicht ein Betrieb den Mitarbeitenden lediglich die Gehaltsumwandlung und kommt damit dem Rechtsanspruch nach und füttert das Ganze nur mit dem gesetzlich verordneten Zuschuss (oder der erst durch die Gehaltsumwandlung entstandenen SV-Ersparnis) auf - damit zieht der Betrieb keinen neuen Bewerber an und dafür bleibt keiner einen Tag länger. 

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