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Bis zu 50 Prozent Verlust Verbraucherschützer warnen vor Rückabwicklern für Versicherungen

„Vorsicht bei teuren Dienstleistern“, warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband aktuell auf seiner Internetseite. Anbieter, die beim Widerspruch gegen alte Versicherungsverträge behilflich sein wollen, schadeten Verbrauchern oft mehr als dass sie nützten.

In der Sache geht es um Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden. Der Bundesgerichtshof hatte 2014 entschieden, dass Kunden aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen den Verträgen unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen können.        

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Die Masche der Dienstleister, denen die Verbraucherschützer nun vorwerfen, vor allem den eigenen Vorteil im Blick zu haben: Sie bieten Kunden eine kostenlose Erstüberprüfung der Widerspruchsbelehrung an. Daraufhin vermittelten sie einen Anwalt, der zu regulären Gebührensätzen den Rechtsstreit mit der Versicherung ausficht. Führe der jedoch zum Erfolg für den Kunden, beanspruche der Dienstleister im Nachgang einen erheblichen Anteil der Rückzahlungen für sich, beklagen die Verbraucherschützer. Der Verbraucher müsse bis zur Hälfte des erstrittenen Betrages auf diese Wiese wieder abtreten.  

Anstatt überhaupt einen Dritten dazwischenzuschalten sollten Verbraucher, die über einen Widerspruch nachdenken, sich lieber direkt an einen Rechtsanwalt wenden – oder eine Verbraucherzentrale zurate ziehen, rät der Verband.

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