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Falschmeldung Bitcoin-ETF wurde von der SEC doch nicht vorzeitig genehmigt

Von in KryptoLesedauer: 2 Minuten
Die Entscheidung, ob die SEC den Bitcoin-ETF zulässt, soll am heutigen 10. Januar fallen.
Die Entscheidung, ob die SEC den Bitcoin-ETF zulässt, soll am heutigen 10. Januar fallen. | Foto: Imago Images / SOPA Images

Kommt er oder kommt er nicht, der Bitcoin-ETF? Eigentlich will die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC ihre Entscheidung heute (10. Januar) im Laufe des Tages bekannt geben. Dann machte gestern im sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter) plötzlich die Runde, dass besagter ETF bereits genehmigt wurde. Große Freude bei vielen Anlegern, die allerdings nur von kurzer Dauer war. Denn schnell stellte sich heraus: Es war eine Falschmeldung, das X-Konto der SEC war gehackt worden.

Bereits wenige Minuten nach der Mitteilung reagierte Gary Gensler, Chef der Börsenaufsicht, und gab laut „Handelsblatt“ über sein eigenes Konto auf X folgende Mitteilung bekannt: „Der X-Account @SECGov wurde kompromittiert und ein nicht autorisierter Tweet wurde gepostet. Die SEC hat die Notierung und den Handel von börsengehandelten Spot-Bitcoin-Produkten nicht genehmigt.“

 
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Das hatte auch Auswirkungen auf den Kurs der Kryptowährung: Nach der Mitteilung auf X schoss er auf knapp 48.000 US-Dollar. Doch bereits zuvor, in Erwartung der für heute anstehenden Entscheidung der SEC, war der Kurs gestern während des regulären Handelstages zeitweise auf mehr als 47.000 US-Dollar gestiegen, wie mehrere Medien berichten. Als sich abzeichnete, dass es sich um eine Falschmeldung handelte, sank der Kurs demnach wieder auf knapp über 45.000 US-Dollar. Weiterhin ein extrem hoher Wert: Mitte Oktober 2023 lag er noch unter 27.000 US-Dollar.

Laut X habe das Profil der Börsenaufsicht gehackt werden können, da sich jemand Zugriff auf die damit verknüpfte Telefonnummer verschafft habe, wie unter anderem das „Manager Magazin“ berichtet. Besonders interessant dabei: Das soziale Netzwerk schiebt die Verantwortung für den Zwischenfall in Richtung der SEC und betonte, dass das Konto der Börsenaufsicht zum Zeitpunkt des Hacks nicht mit der sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt war. Dadurch wäre es deutlich schwieriger gewesen, sich Zugriff auf das Konto zu verschaffen.

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