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Bitcoin-Steuer Wie Sie Kryptogewinne richtig versteuern

Von , in NewsLesedauer: 10 Minuten
Hand hält Bitcoin-Münze
Bitcoin und Steuern: Realisierte Gewinne aus direkten Kryptoinvestments sind bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei. | Foto: Midjourney

Der Bitcoin erreicht bei 93.000 US-Dollar ein neues Allzeithoch (Stand: 13.11.2024). Viele Anleger denken über Gewinnmitnahmen nach – aber welche Steuern fallen beim Bitcoin-Verkauf an?

Wir erklären die wichtigsten Steuerregeln für Bitcoin-Direktinvestments und den Coinshares Physical Bitcoin ETP. 

Die wichtigsten Regeln für Bitcoin-Steuern im Überblick:

  • Bitcoin zählt steuerlich als "sonstiges Wirtschaftsgut"
  • Nach ein Jahr Haltefrist: Komplett steuerfrei
  • Neue Freigrenze 2024: 1.000 Euro pro Jahr (vorher 600 Euro)
  • Bei Verkauf innerhalb eines Jahres: Normaler Einkommensteuersatz
  • Nur realisierte Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden

Aktuelle Situation am Kryptomarkt

Der Bitcoin-Kurs kennt aktuell kein Halten mehr. Nach der US-Wahl vergangene Woche sprang der Kurs über die 75.000-Dollar-Marke und steht jetzt sogar bei knapp 93.000 US-Dollar – ein neues Allzeithoch. Wer Anfang 2024 in Bitcoin investiert hat, sitzt damit auf enormen Gewinnen.

Die Bitcoin-Rally 2024 im Überblick:

  • 22. Januar 2024: 39.600 USD
  • Nach Bitcoin-ETF-Zulassung: 65.000 USD
  • Nach Trump-Wahl: 75.000 USD
  • Aktuell (13.11.2024): 93.000 USD (+135% seit Januar)

Konkretes Rechenbeispiel zur Bitcoin-Steuer

Kein Wunder also, wenn man über den Verkauf der Kryptowährungen nachdenkt. Nehmen wir ein einfaches Beispiel, um zu aufzuzeigen, wie ein Gewinn zu versteuern ist.

Wichtig: Grundsätzlich zählen Direktinvestments in Kryptowährungen steuerlich zu den sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften. Sie müssen sie in der Steuererklärung in der Anlage SO eintragen. Es sind also keine Kapitalerträge!

Diese Regelung gilt auch für sogenannte Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption.

Fall 1: Verkauf vor Ablauf der Jahresfrist

  • Investment am 22. Januar 2024: 10.000 Euro (bei 39.600 USD)
  • Verkauf am 13. November 2024: 23.500 Euro (bei 93.000 USD)
  • Gewinn: 13.500 Euro
  • An­schaf­fungs­kos­ten und anfallende Werbungskosten kann man vom Gewinn abziehen.

Der Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Bitcoins erhöht nun das zu versteuernde Einkommen. Hat dieses vorher 60.000 Euro betragen, hätten Sie dafür etwa 14.680 Euro Einkommensteuer gezahlt.

Nun müssen Sie die 13.500 Euro aus dem Krypto-Verkauf dazurechnen, also 73.500 Euro versteuern. Die Einkommensteuer erhöht sich auf 20.267 Euro plus 254 Euro Solidaritätszuschlag – also insgesamt 20.521 Euro.

Sie müssten also 5841 Euro mehr versteuern. Vom Gewinn aus dem Bitcoin-Verkauf blieben 7659 Euro. Von 13.500 Euro Gewinn müssten Sie also sportliche 43,3 Prozent Steuern zahlen.

 Wichtig: Sie sollten nach dem Verkauf unbedingt eine Steuerrücklage bilden!

Da das Finanzamt das Geld erst nach deiner Steuererklärung verlangen wird, sollten Sie etwa 40 Prozent des Gewinns zurücklegen. Legen Sie das Geld am besten kurzfristig an. Dafür eignen sich Tagesgeldkonto, Festgeld (sechs bis zwölf Monate) oder ein Geldmarkt-ETF.

Im oben genannten Beispiel könnten Sie knapp 88 Euro Zinsen erhalten (5841 Euro x 3,0% Zinsen p.a. x 6 Monate).

Fall 2: Verkauf nach einem Jahr

  • Investment am 4. November 2023: 10.000 Euro (bei 35.100 USD)
  • Verkauf am 13. November 2024: 26.496 Euro (bei 93.000 USD)
  • Gewinn: 16.496 Euro

Der Gewinn wäre in diesem Fall komplett steuerfrei, weil die Haltedauer über ein Jahr beträgt. Sie müssten den Verkauf auch nicht dokumentieren oder in der Steuererklärung angeben.

 Neue Steuerregeln seit 2024

1. Erhöhte Freigrenze

  • Neu: 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei (vorher 600 Euro)
  • Wichtig: Freigrenze, kein Freibetrag!
  • Bei 1.001 Euro wird der komplette Gewinn steuerpflichtig
  • Gilt pro Person (Ehepartner: je 1.000 Euro)

2. Dokumentationspflichten

Sie sollten bei jedem Trade von Kryptos dokumentieren:

  • Kaufzeitpunkt und -kurs
  • Verkaufszeitpunkt und -kurs
  • Anzahl der gehandelten Bitcoins
  • Transaktionsgebühren

Grundsätzlich kommt bei Kryptowährungen meist die Fifo-Methode zum Tragen. Fifo steht für „First in, first out“ und bedeutet, dass man beispielsweise die zuerst gekauften Bitcoins mit den zuerst verkauften Bitcoins verrechnet.

3. Verschärfte Kontrollen ab 2025 

  • Neues Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG)
  • Krypto-Plattformen müssen Transaktionen melden
  • Teil der EU-weiten DAC8-Richtlinie

Spezialfall: Coinshares Physical Bitcoin ETP

Der Coinshares Physical Bitcoin ETP wird wegen der Auslieferungsoption wie ein Direktinvestment besteuert:

  • Gleiche Jahresfrist wie bei direktem Bitcoin-Kauf
  • 1.000€ Freigrenze nutzbar
  • Nach einem Jahr steuerfrei verkaufbar

Zum Vergleich - normales Krypto-ETP ohne Auslieferung:

  • Pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Soli
  • Keine Steuerfreiheit nach einem Jahr
  • Keine Freigrenze nutzbar

Staking-Erträge richtig versteuern

Staking könnte man auch grob Kryptozinsen nennen. Sie erhalten dafür, dass Sie an einem Staking-Pool teilnehmen und Ihre Coins sperren, eine Belohnung, weil Sie dem Netzwerk Liquidität zur Verfügung stellen. Auf Börsen wie Coinbase funktioniert das mit ein paar Klicks. Die unterschiedlichen Staking Rewards pro Kryptowährung werden bei Börsen wie Coinbase für jede Kryptowährung angezeigt.

Aber Vorsicht: Für das Staking erhalten Sie zwar eine Belohnung für Ihr gestaktes Guthaben. Die dazugehörige Kryptowährung kann in ihrem Kurswert aber weiterhin erheblich schwanken.

Staking-fähige Kryptowährungen funktionieren daher vom Prinzip ähnlich wie Anleihen.

  •      Halten Sie die gestakten Kryptowährungen über ein Jahr, sind diese Erträge steuerfrei.
  •      Liegen die Staking-Einkünfte unter 256 Euro oder Sie machen Verluste, sind diese ebenfalls steuerfrei.

Sind diese Kriterien nicht erfüllt, also wenn Ihre Staking-Einkünfte höher als 256 Euro liegen, müssen Sie diese mit Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern als sonstige Einkünfte in der Anlage SO.

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Gewinne realisieren, um unter dem Freibetrag zu bleiben?

Je mehr Kryptotransaktionen Sie in einem Jahr durchgeführt haben, desto komplizierter ist es, diese in die Steuererklärung einzutragen. Denn auf Nachfrage müssen Sie dem Finanzamt jede einzelne Transaktion einreichen. Daher könnten Sie sich überlegen, bestimmte Dienstleister wie Blockpit oder Cointracking zu nutzen. Sie erstellen automatisiert die Einträge für die Steuererklärung.

Wichtig ist zu wissen, dass die 1000 Euro ein jährlicher Freibetrag für Kryptotransaktionen und andere private Veräußerungsgeschäfte sind. Wer also bei der aktuellen Rally schon Gewinne erzielen kann, könnte sich überlegen, diese Gewinne zum Teil oder komplett zu realisieren, um unter dem Freibetrag zu bleiben und so Steuern zu sparen, da es im kommenden Jahr erneut den Freibetrag auf realisierte Erträge gibt.

 

Steuern auf ETPs mit oder ohne Auslieferungsoption

Wer sich den Aufwand mit der eigenen Dokumentation der Steuern sparen möchte und bereit ist, etwas höhere Gebühren pro Jahr zu zahlen, kann indirekt in Kryptowährungen wie den Bitcoin investieren.

Hier gibt es zwei Optionen, die anders besteuert werden: Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption und ohne.  

ETPs ohne Auslieferungsoption sind wie ETFs Teil des normalen Depots. Sie fallen unter die Kapitalertragssteuer und die Depotbank kümmert sich um das Einziehen der Steuer und stellen Ihnen für die Steuererklärung eine Bescheinigung bereit. Sie müssten lediglich die Angaben der Bescheinigung in die Anlage KAP übertragen. Das ist das gleiche Procedere wie bei realisierten Aktien- oder Fondsgewinnen.

ETPs mit Auslieferungsoption: Anbieter wie die ETC Group, Vaneck und Coinshares bieten physisch hinterlegte ETPs an, die eine Auslieferungsoption beinhalten. Für diese ETPs gelten die gleichen Steuerregeln wie für Direktinvestments in Kryptowährungen.

Praktische Tipps fürs Versteuern von Krypto-Gewinnen

1. Dokumentation

  • Alle Trades sorgfältig dokumentieren
  • Tools wie Blockpit oder Cointracking nutzen
  • Transaktionsgebühren aufbewahren

2. Einreichung

  • Bitcoin-Gewinne in Anlage SO eintragen
  • Seit 2023: Eigener Bereich für Kryptowährungen
  • Bei mehreren Trades: Einzelaufstellung beifügen

3. Verlustverrechnung

  • Verluste nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar
  • Verlustvortrag in Folgejahre möglich
  • Verlustrücktrag ins Vorjahr möglich

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