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Bitte um Meinungen CFA Institute startet Konsultation zu ESG-Standards

Rauchen als Kunst bei Seifenblasenkünstler Bellowski: In ESG-konformen Produkten sind tabakbezogene Unternehmen meist ausgeschlossen.
Rauchen als Kunst bei Seifenblasenkünstler Bellowski: In ESG-konformen Produkten sind tabakbezogene Unternehmen meist ausgeschlossen. | Foto: imago images / Rudolf Gigler

Das CFA Institute, globaler Berufsverband für die Investmentbranche, veröffentlicht ein Konsultationspapier zum Thema ESG. Die Abkürzung steht für Environmental, Social und Governance, also die Themen Umwelt- und Sozialverhalten und Unternehmensführung in der Geldanlage. Das Institut bittet über das Papier um Rückmeldungen zu Umfang, Struktur und Gestaltungsprinzipien der geplanten freiwilligen, globalen ESG-Offenlegungsstandards für Anlageprodukte. Das Papier entstand mit Hilfe von 15 internationalen Freiwilligen, die sich mit ESG auskennen und überdies Erfahrung als Vermögensbesitzer, Vermögensverwalter, Berater oder Dienstleister haben.

Darüber hinaus lädt das Institut Freiwillige ein, bei der nächsten Phase in der Entwicklung dieser Standards mitzuhelfen. „Wir sehen das Setzen globaler Industriestandards, die Transparenz gewährleisten und Vertrauen schaffen, als eine zentrale Aufgabe des CFA Institute“, sagt Margaret Franklin, CFA, Präsidentin und Chefin des CFA Institute. „Angesichts des wachsenden Interesses an ESG-Investitionen fanden wir in der Investorengemeinschaft breite Unterstützung für die Entwicklung entsprechender Standards.“

„Der Standard wird sich in erster Linie auf die Offenlegungsanforderungen für Anlageprodukte mit ESG-Elementen konzentrieren, damit Investoren umfassender beurteilen können, ob ein Anlageprodukt ihren Bedürfnissen entspricht oder nicht“, erklärt Chris Fidler, Senior-Direktor für globale Industriestandards.

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Das Papier sieht ESG-Elemente als Komponenten oder Fähigkeiten von Anlageprodukten, die Anbieter unterschiedlich kombinieren können. Folgende sechs Elemente schlägt es vor:

  1. ESG-Integration: Berücksichtigt bei Investitionsentscheidungen explizit ESG-bezogene Faktoren, die neben den traditionellen finanziellen Faktoren für das Risiko und den Ertrag der Investition wesentlich sind.
  2. ESG-Ausschlusskriterien: Schließt gewisse Wertpapiere, Emittenten oder Unternehmen vom Anlageprodukt aus, die auf bestimmten ESG-bezogenen Aktivitäten, Geschäftspraktiken oder Geschäftssegmenten basieren.
  3. Best-in-Class: Zielt darauf ab, in Unternehmen und Emittenten zu investieren, die bei einer oder mehreren Leistungskennzahlen im Zusammenhang mit ESG besser abschneiden als ihre Mitbewerber.
  4. Thematischer ESG-Schwerpunkt: Zielt darauf ab, in Sektoren, Branchen oder Unternehmen zu investieren, von denen erwartet wird, dass sie von langfristigen ESG-bezogenen Makro- oder strukturellen Trends profitieren.
  5. Impact Investment: Versucht, neben einer finanziellen Rendite eine positive, messbare soziale oder ökologische Wirkung zu erzielen.
  6. Stimmrechtsvertretung, Engagement und Stewardship: Nutzt Aktionärs- oder Eigentumsrechte, um die Aktivitäten oder das Verhalten von Emittenten und Unternehmen zu beeinflussen.

Jetzt ist die Anlegerschaft gefragt, Beiträge für einen ersten Entwurf eines ESG-Offenlegungsstandards einzureichen. Der soll im Mai 2021 erscheinen. Mehr dazu finden Sie hier.

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