LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 5 Minuten

Blaudirekt-Chef über die Berliner Digitalerklärung "Pools geben mehr Bestandsübertragungen in Auftrag als alle Insurtechs zusammen"

Seite 2 / 3

Wie sehen Versicherer das Interesse an Bestandsübertragungen?

Für Versicherer ist vor allem der Aufwand ein riesiges Problem. Bestandsübertragungswünsche kommen in jeder erdenklichen Form bei ihnen an. Das ist extrem arbeitsaufwendig. Eine Standardisierung würde den Versicherern daher fast mehr helfen, als den Vermittlern.

In diesem Punkt unterstützt die Erklärung bereits gestartete Bemühungen der Bipro.

Auf Initiative von MLP unterstützen Blaudirekt als Consumer und Allianz und Axa als Provider die im Februar erstmalig tagende Normierungsgruppe für Bestandsübertragungsprozesse. Der  Moderator der Bipro hat dabei von sich aus den wichtigsten Punkt der Berliner Digitalerklärung aufgegriffen und dieser wurde prompt in den Zielsetzungen der Gruppe verankert.  Ein riesiger Erfolg! Das wichtigste Ziel der Berliner Digitalerklärung ist damit bereits in der Branche angekommen.

Er steht nicht zufällig an erster Stelle der Erklärung: Die Trennung der Datenbeauskunftung vom Vermittlerstatus. Das heißt es geht darum, dass Dienstleister auch Daten beziehen können, ohne die Betreuung des Kunden  zu übernehmen und daraus resultierend zwingend auch die Vergütung zu erhalten.

Darum verzichten die Insurtechs auf die Bestandsprovision

Es geht um den Kunden. Es gibt diverse Services – beispielsweise Steuerberatungsservices oder Vertragsordner oder Banking-Apps, die Versicherungsdaten für ihre Services wünschen. Im Moment sind alle diese Anbieter gezwungen, auch die Betreuung zu übernehmen, obwohl sie möglicherweise ein ganz anderes Geschäftsmodel betreiben. Damit entziehen sie dem klassischen Vermittler seine Vergütung, und berauben den Kunden seines von ihm bevorzugten Vermittlers. Müssen sich Versicherungsservices zwangsläufig aus Provisionen finanzieren, auch wenn sie das gar nicht wollen? Warum muss der Kunde zwingend wählen? Darf er seine Versicherungsverträge nicht in einer Banking-App oder der App seines Steuerberaters sehen, ohne auf die Betreuung seines angestammten Beraters verzichten zu müssen?

Tipps der Redaktion